85-Jähriger in Russland wegen seines Glaubens verfolgt

ROSTOW (Russland) — Am 28. Juli 2010 wurde Alexej Fedorin wegen „massenhafter Verbreitung extremistischer Literatur“ angeklagt und vor Gericht gestellt — trotz seines hohen Alters (85 Jahre) und einer anerkannten Körperbehinderung. Die Richterin des Gerichts in Zelina (Gebiet Rostow), Wiktorija Samochina, verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1 000 Rubel (ca. 25 Euro).

Auslöser war das Vorgehen des Polizisten S. Tschernigowskij, der sich schon öffentlich gegen Jehovas Zeugen geäußert hatte. Er sammelte alle religiösen Veröffentlichungen ein, die Herr Fedorin im Lauf der Jahre bei seinen Dorfnachbarn in Srednij Jegorlyk zurückgelassen hatte und reichte einen Bericht ein. Darin behauptete er, A. Fedorin habe die Publikationen verbreitet, nachdem sie in der offiziellen russlandweiten Liste für extremistische Literatur verzeichnet worden waren.

Daraufhin wurde A. Fedorin von Staatsanwalt A. Lyssenin zur Polizeistation geladen und ungeachtet seines Alters und seines schlechten Gesundheitszustands acht Stunden lang verhört. Der Staatsanwalt informierte ihn allerdings nicht über die Anklage. In seiner Anklageschrift hieß es, Herr Fedorin habe die Literatur zwischen dem 15. und 18. Juni 2010 verbreitet. Tatsächlich war er in dieser Zeit krank und konnte sich an keiner religiösen Tätigkeit beteiligen.

Vor der Anhörung wurden alle, die zur Unterstützung von Herrn Fedorin gekommen waren, von der Richterin aufgefordert, den Gerichtssaal zu verlassen. Außerdem ignorierte sie seine Aussage, mit der er widerlegte, dass er im Jahr 2010 Publikationen (nachdem diese in die besagte Liste aufgenommen wurden) verbreitet habe. Für Herrn Fedorin sind fadenscheinige Anklagen nichts Neues. Während der Sowjetära war er fünf Jahre wegen seines Glaubens im Gefängnis.

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