oberstes Gericht

Russland: Legales Verhalten nachträglich für illegal erklärt

GORNO-ALTAISK (Russland) — Am 9. September 2010 wurde Aleksandr Kalistratow, dem Vorsitzenden der regionalen Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk, eine formelle Anklageschrift zugestellt. Man warf ihm vor, religiösen Hass gesät zu haben, weil er jemandem, der danach gefragt hat, zwei international bekannte religiöse Zeitschriften gegeben hatte. Am 12. Januar 2009 lieferte ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens die neusten Ausgaben von Wachtturm und Erwachet! an. Er bat den jetzt angeklagten Aleksandr Kalistratow um je ein Exemplar der Zeitschriften. Der Mitarbeiter übergab die Zeitschriften in der Folge dem stellvertretenden Staatsanwalt Wladimir Bedarew, der daraufhin Aleksandr Kalistratow formell anklagte, gegen Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Anstiftung zu Hass) verstoßen zu haben. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Die betreffenden...

Beschwerde geht jetzt an das Oberste Gericht in Russland

MOSKAU — Am 13. Juli 2010 wurde bei der Kammer für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Beschwerde gegen ein Urteil des Obersten Gerichts der Altai-Republik eingelegt, durch das 18 religiöse Publikationen für „extremistisch“ erklärt wurden. Zuvor hatte die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Gorno-Altaisk bereits Beschwerde beim Obersten Gericht der Altai-Republik eingereicht, das es jedoch ablehnte, die Beschwerde zu prüfen. Die religiösen Publikationen der Religionsgemeinschaft stützen sich auf die Heilige Schrift, die in Russland schon lange geachtet wird. Jehovas Zeugen in Russland sind überzeugt, dass das Urteil des Gerichts rechtswidrig ist und werden deshalb alle innerstaatlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Rechte ausschöpfen. „Wenn dieses Vorgehen scheitert, bleibt Jehovas Zeugen nichts anderes übrig, als den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen“, erklärte Anwalt...

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