digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit darf für gemeinnützige Organisationen keine Kostenfrage sein

SiteCockpit stellt Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen das volle Leistungspaket kostenfrei zur Verfügung. Berlin, 19. Mai 2026. SiteCockpit stellt gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und NGOs sein vollständiges Leistungspaket zur digitalen Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Organisationen, die ihre digitalen Angebote barriereärmer gestalten und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen, strukturiert angehen möchten. Nach der Registrierung genügt der Upload eines Nachweises der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch SiteCockpit, in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, werden sämtliche Funktionen freigeschaltet. Damit senkt SiteCockpit eine zentrale Einstiegshürde für Organisationen, die häufig mit begrenzten Budgets, kleinen Teams oder ehrenamtlichen Strukturen arbeiten. Gerade gemeinnützige Träger, Sozialverbände,...

Nur noch wenige Tage...

Am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft. Aktion-Barrierefrei.org zeigt Unternehmen jetzt letzte Schritte zur Umsetzung. 26. Mai 2025 - In weniger als fünf Wochen endet die Übergangsfrist: Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Online-Shops, Self-Service-Terminals und weitere Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen - einschließlich Menschen mit Behinderung - ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind. Gesetzlicher Rahmen Umsetzung des European Accessibility Act (EAA): Das BFSG überführt die EU-Richtlinie in deutsches Recht und schafft erstmals verbindliche Vorgaben für private Anbieter. Geltungsbereich: Betroffen sind u. a. E-Commerce-Plattformen, Banking-Apps, E-Book-Reader, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Kundenschnittstellen...

Barrierefreiheit im E-Commerce: Was Shopbetreiber jetzt tun müssen

Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Onlinehändler müssen ihre Shops barrierefrei gestalten. mitho® unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und zeigt, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind. Berlin, 18. Februar 2025 - Das Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und stellt Onlinehändler vor neue Herausforderungen. Die E-Commerce-Agentur mitho® informiert über die Auswirkungen, notwendige Anpassungen und gibt praxisnahe Empfehlungen. So können Shopbetreiber die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen. Barrierefreiheit wird Pflicht - darum geht's Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere jene Händler, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Grundlage ist das BFSG, das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten...

Digitale Barrierefreiheit: Vorteile für Webseiten-Inhaber

Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche von Websites. Wir möchten Ihnen einen Einstieg in das Thematik geben, um Konformität zu den Webstandards der digitalen Barrierefreiheit zu erreichen. Die Tendenz zu barrierefreien Webseiten ist eindeutig. Der deutsche Gesetzgeber unterstützt Barrierefreiheit im Bereich der digitalen Medien, die EU fördert den Handel von barrierefreien Produkten zwischen EU-Mitgliedsländern. Barrierefreiheit ist nicht gleichbedeutend mit behindertengerecht. Barrierefreiheit berücksichtigt den Gedanken behindertengerechter Webseiten, geht jedoch darüber hinaus.  Mit der Barrierefreiheit ergeben sich...

Warum sollen Unternehmen sich im Jahr 2018 um digitale Barrierefreiheit kümmern

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. In § 12 Barrierefreie Informationstechnik werden staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit bei Webseiten, Programme und Apps verpflichtet. Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik, sollten diese aber umsetzen. Obwohl Unternehmen nicht zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind, möchte Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software, dass...

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