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Sozialberater: "Abtreibungen haben eine ethisch-gesamtgesellschaftliche Dimension!"

Im Zuge der Diskussion um eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen werden die Töne rauer. Der Leiter der "Psychosozialen Sprechstunde" als ehrenamtliches Angebot in Lebenskrisen, Dennis Riehle (Konstanz), setzt sich für den Lebensschutz ein und berichtet von einer stark wachsenden Polarisierung, die auch unter die Gürtellinie geht: "Da wird gefordert, dass Männer nicht in der Debatte mitreden dürfen, weil sie ja auch nicht schwanger werden könnten!", schildert der Sozialberater Reaktionen auf sein Engagement. "Dann müsste man zugespitzt schlussfolgern, dass sich Frauen auch nicht an Diskussionen über Fußball, Bundeswehr oder Hodenkrebs beteiligen können. Eine komische Logik, insbesondere unter dem Aspekt, dass Schwangerschaft immer durch zwei Menschen zustande kommt und eine Abtreibung sicherlich nicht nur eine Privatsache, sondern eine überaus gesamtgesellschaftliche Angelegenheit ist", meint der 37-jährige Psychologische Berater,...

Der Streit um den Schwangerschaftsabbruch entzweit sich spätestens am Verständnis des Lebensbeginns

Damit lassen sie aber nach Ansicht des Sozialberaters Dennis Riehle (Konstanz), der die Anlaufstelle "Beratung mit Handicap" leitet und sich unter diesem Gesichtspunkt neuer Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik möglicher Behinderungen beim heranwachsenden Kind vehement für den Schutz aller Menschen einsetzt, das Recht des Ungeborenen völlig außer Acht. "Die Brisanz in der Thematik rührt ja nicht zuletzt aus dem Verständnis über den Beginn des Lebens, das bis heute diametral unterschiedlich ist. Wenngleich WHO, Gerichte und Gesetzgeber dazu eigene Meinungen haben, besteht die öffentliche Debatte darüber fort, wann die menschliche Existenz denn tatsächlich startet. Als Christ, Laienprediger und der Philosophie und Seelsorge zugewandter Berater ist meine Position diesbezüglich aber sehr eindeutig, was mir immer wieder Kritik, Anfeindung und Hetze einbringt. Denn es ist für mich ein gänzlich unerträglicher Zustand und ethisch zutiefst...

Abtreibungswilligen Frauen muss in jedem Stadium der Schwangerschaft Zuwendung zuteilwerden

Die "Ampel"-Koalition scheint offenbar an einer Neuordnung interessiert, in dem der bisherige § 218 StGB vollständig gestrichen wird. Grund für die Debatte ist insbesondere das von Frauen immer wieder vorgebrachte Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, das nach Ansicht von feministischen Kreisen dazu berechtigt, zu jedem Zeitpunkt einer Schwangerschaft über einen Abort bestimmen zu dürfen und sich damit auch über den Kompromiss der Fristenregelung hinwegzusetzen. Damit dies auch rechtlich verankert wird, prüft das zuständige Ministerium offenbar gerade Möglichkeiten für eine vollständige Straffreiheit der Abtreibung. Gänzlich unberücksichtigt bleibt dabei nach Ansicht des Leiters der Beratungsstelle "FamilienKnäuel", Dennis Riehle (Konstanz), dass mit dem Schwangerschaftsabbruch die Geburt eines heranwachsenden Babys verunmöglicht und damit dessen Lebensrecht vollends unbedacht scheint: "Dabei wissen wir aus all den Gesprächen,...

Abschaffung von Abtreibungsparagraf 218 StGB wäre ein ethisch-moralischer Super-GAU!

"Wenn wir die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch hinausnehmen würden und sie nur noch ordnungsrechtlich sanktionieren würden, wäre auch die Fristenregelung in Gefahr und die Möglichkeit wäre eröffnet, theoretisch bis zum Tag der Geburt einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen", formuliert der Sozialberater, der schon viele Frauen nach einem Abort begleitet hat. "Tatsächlich würde solch eine Regelung nicht nur einen Tabubruch darstellen und einen sinnvollen Kompromiss zunichtemachen, der garantiert hat, dass Abtreibungen nach dem dritten Monat in aller Regel nicht mehr straffrei bleiben. Die Streichung des Paragrafen eröffnet...

Statt sich auf die Versorgungslage für Abtreibungswillige zu fokussieren, muss mehr Beratung geboten werden!

Diese Auffassung vertritt zumindest der Leiter der Beratungsstelle "FamilienKnäuel", Dennis Riehle (Konstanz): "Wenn wir ausschließlich darüber diskutieren, dass es zu wenige Möglichkeiten für Frauen gibt, einen Abort vornehmen zu lassen, senken wir damit die Hemmschwelle, Abtreibungen vornehmen zu lassen und erheben diesen schwerwiegenden Eingriff in den Stand der Normalität. Doch dort gehört er nicht hin, denn grundsätzlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, kann unter bestimmten Umständen jedoch sanktionsfrei gestellt werden". Dieser ausgehandelte Kompromiss, der sich auch in § 218 StGB widerspiegelt, müsse weiterhin...

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