selbstbestimmungsrecht

Statt sich auf die Versorgungslage für Abtreibungswillige zu fokussieren, muss mehr Beratung geboten werden!

Diese Auffassung vertritt zumindest der Leiter der Beratungsstelle "FamilienKnäuel", Dennis Riehle (Konstanz): "Wenn wir ausschließlich darüber diskutieren, dass es zu wenige Möglichkeiten für Frauen gibt, einen Abort vornehmen zu lassen, senken wir damit die Hemmschwelle, Abtreibungen vornehmen zu lassen und erheben diesen schwerwiegenden Eingriff in den Stand der Normalität. Doch dort gehört er nicht hin, denn grundsätzlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, kann unter bestimmten Umständen jedoch sanktionsfrei gestellt werden". Dieser ausgehandelte Kompromiss, der sich auch in § 218 StGB widerspiegelt, müsse weiterhin Bestand haben, meint der Laienprediger vom Bodensee, der schon viele Frauen vor und nach dem Abort begleitet hat und nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen die Abtreibung überaus kritisch sieht: "Kaum eine Betroffene kann sich vor dem Eingriff vorstellen, wie lange und wie intensiv die Psyche und der Körper...

Inhalt abgleichen