Besoldung

Agenda News: Bundeswehr-Reform

Lehrte, 4.3.2015 Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es zunächst Widerstände gegen die Gründung einer neuen deutschen Armee – sowohl von Seiten der Besatzungsmächte als auch von Teilen der Bevölkerung. In den folgenden Jahren nahmen aber die Stimmen zu, die eine Bewaffnung des 1949 neu gegründeten Staates Bundesrepublik Deutschland forderten. Die Geburtsstunde der Bundeswehr selbst schlug schließlich am 12. November 1955, als den ersten Soldaten ihre Ernennungsurkunden in der Ermekeilkaserne überreicht wurden (Wikipedia). In der Folgezeit gab es den Bürger in Uniform und einen weitgehend reibungslosen Wehrersatzdienst. Die allgemeine Wehrpflicht wurde nach hitzigen Diskussionen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgesetzt und der Wehrersatzdienst abgeschafft. Das war die Stunde von Karl Teodor zu Guttenberg: Nach einer Blitz-Karriere als Minister für Wirtschaft und Technologie (12.2. bis 27.10.2009) übernahm er kurzfristig die Aufgabe...

Rechtsprechung: Beamtenrecht: "Rechtswidrigkeit der Besoldungsstufen",VG Frankfurt, 9 K 1175/11

RDas Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen des Vorrangs des Unionsrechts außer Anwendung bleiben müssen, 4. Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung aus der höchsten Stufe unterliegen lediglich der ent-sprechenden Anwendung der allgemeinen Verjährungsbestimmungen, 5....

W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig,Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10 W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14.02.2012 entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig ist. Die W Besoldung lag um 25% unter der früheren C-Besoldung. Eine Möglichkeit die Besoldung aufzubessern, bestand durch „besondere Leistungen“ in Forschung und Lehre. Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt: „Die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen entspricht in ihrer Gesamtkonzeption nicht den Anforderungen, die das Alimentationsprinzip an eine amtsangemessene Alimentierung des betroffenen Personenkreises stellt. Die gewährte Besoldung ist evident unzureichend. Das durch die Grundgehaltssätze entstandene Alimentationsdefizit wird durch die Leistungsbezüge in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht kompensiert....

„Da ist schon lange nichts mehr“ – vom kleinen Untergang der Kirchen

„Da ist gar nichts“, erzählte mir die Frau, während sie die Scheibe an der Tür putzte. „Das ist jetzt alles in der Paulus-Kirche“, zeigte sie quer an mir vorbei zu einer Kirchturmspitze. „Aber in der Christuskirche soll doch die Frau Vollmer“ - ich kam gar nicht dazu, meinen Satz zu beenden. „Da ist schon längst nichts mehr“, beharrte sie und mir war, als ob ein Stück Trauer in ihren Worten mitschwang. Zum Kirchenchor der Christuskirche habe sie einmal gehört und sie hätte erlebt, wie es immer weniger wurden, sonntags in den Kirchenbänken. „Manchmal sind zehn, zwanzig Leute dagewesen“. Das habe sich nicht...

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