Fachkanzlei

Rechtsprechungsänderung: Soldatenrecht: „Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer“, BVerwG 6 C 11.11

Soldatenrecht: „Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer“, BVerwG 6 C 11.11 Änderung der Rechtsprechung! Leitsatz aus der Pressemitteilung: Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichti-ge und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Fami-lie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsver-fahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Bei der am 22.02.2012 getroffenen Entscheidung handelt es sich um eine grundlegende Rechtspre-chungsänderung. Bis zum genannten Entscheidungszeitraum war es insbesondere Sanitätsoffizie-ren verwehrt, sich vorbehaltlos auf das Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 GG zu berufen. Demnach konn-ten nur diejenigen Wehrpflichtigen den vollen Schutz des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG für sich in Anspruch...

W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig,Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10 W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14.02.2012 entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig ist. Die W Besoldung lag um 25% unter der früheren C-Besoldung. Eine Möglichkeit die Besoldung aufzubessern, bestand durch „besondere Leistungen“ in Forschung und Lehre. Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt: „Die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen entspricht in ihrer Gesamtkonzeption nicht den Anforderungen, die das Alimentationsprinzip an eine amtsangemessene Alimentierung des betroffenen Personenkreises stellt. Die gewährte Besoldung ist evident unzureichend. Das durch die Grundgehaltssätze entstandene Alimentationsdefizit wird durch die Leistungsbezüge in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht kompensiert....

Plagiatsvorwurf bei wissenschaftlichen Arbeiten

Durch das Internet hat die Möglichkeit zugenommen, Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten leichter aufzuspüren. Meist reicht eine kurze Eingabe von Textpassagen in einer Suchmaschine um herauszufinden, ob es sich um eine eigene Prüfungsleistung handelt oder ob Passagen von anderen Autoren stammen und – hierin liegt der Vorwurf des Plagiats – diese nicht als solche in der eigenen Arbeit kenntlich gemacht wurden. Prominentes Beispiel eines solchen Vorwurfs ist gegenwärtig die Doktorarbeit von Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg. Nach den Promotionsordnungen der Universitäten muss die Dissertation eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. Regelmäßig muss der Promotionsbewerber daher eine ehrenwörtliche Erklärung...

Plagiatsvorwurf bei wissenschaftlichen Arbeiten

Durch das Internet hat die Möglichkeit zugenommen, Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten leichter aufzuspüren. Meist reicht eine kurze Eingabe von Textpassagen in einer Suchmaschine um herauszufinden, ob es sich um eine eigene Prüfungsleistung handelt oder ob Passagen von anderen Autoren stammen und – hierin liegt der Vorwurf des Plagiats – diese nicht als solche in der eigenen Arbeit kenntlich gemacht wurden. Prominentes Beispiel eines solchen Vorwurfs ist gegenwärtig die Doktorarbeit von Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg. Nach den Promotionsordnungen der Universitäten muss die Dissertation eine selbstständige wissenschaftliche...

Inhalt abgleichen