zivilrecht

Zivilrecht: Hausverwalter haftet für Überschreitung seiner Befugnisse.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Landgericht Köln, 26.08.2010, Az.: 29 S 177/09 Die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (“WEG”) geregelt. Diese Regelungen sind unabdingbar, dürfen also von der jeweiligen Eigentümergemeinschaft nicht eingeschränkt werden. Die spezifischen Berechtigungen und Verpflichtungen des Verwalters gegenüber den Eigentümern sind in § 27 WEG geregelt. Danach darf und muss der Verwalter * Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Einhaltung der Hausordnung sorgen. * für die...

Zivilrecht: Bei Umzug des DSL-Nutzers besteht kein Sonderkündigungsrecht.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesgerichtshof, 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10 Die Kündigung von langfristigen Telekommunikationsverträgen ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gemäß § 314 Abs. 1 BGB kann jeder Vertragsteil Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Grund liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung...

BGH zu Mängeln eines gebrauchten Kraftfahrzeugs - "Originallackierung"

Der achte Senat des BGH hat eine Grundsatzentscheidung zur Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens gefällt (VIII ZR 191/07 vom 20.05.2009). Der Kaufgegenstand - Mercedes CLK Cabrio - erlitt zwischen Kaufvertragsabschluss und Übergabe an den Käufer einen Lackschaden. Das Fahrzeug wurde mutwillig auf dem Firmengelände des Verkäufers zerkratzt. Ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag, weil der Kaufvertrag nicht mehr erfüllt werden könne. Das gekaufte Fahrzeug könne nicht mehr im vertraglich geschuldeten Zustand ausgeliefert werden. Auch eine Neulackierung würde den...

Versicherungsrecht hilft bei Zahlungsverweigerungen

Dem Grundbedürfnis nach Sicherheit folgend schließen die Bundesbürger immer mehr Versicherungen ab. In der Praxis hat so jeder Deutsche heutzutage im Schnitt mehr als zehn verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Die vermeintliche Sicherheit bekommt für den Versicherungsnehmer allerdings schnell eine überaus ärgerliche, bisweilen sogar dramatische Wendung. Dann nämlich, wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen, denn auch immer mehr Versicherer versuchen Gelder einzusparen. „In früheren Zeiten zahlten die Versicherer häufig kleinere Sachschäden, Schäden aus Wohnungseinbrüchen und Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden...

Inhalt abgleichen