Eigentümergemeinschaft

MCM Investor Management AG: Verkauf der Eigentumswohnung erfordert Zustimmung des Verwalters

Eigentümer können ihre Immobilie oft nicht so ohne weiteres verkaufen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung muss der Verwalter zustimmen. Magdeburg, 26.03.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung. „Dabei lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung. Eigentümer können beim Verkauf ihrer Wohnung nämlich nicht immer frei darüber entscheiden, wer das Objekt in Zukunft bekommt. Die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft ist oft Pflicht“, erklärt die MCM Investor Management AG. „Planen Wohnungseigentümer also einen Verkauf, sollten sie unbedingt prüfen, von wem sie die Zustimmung einholen müssen. Das erspart Stress und Ärger. Oft haben Eigentümergemeinschaften eine Verwalterzustimmung. Der Verwalter schaut sich also den potentiellen Käufer an und muss zustimmen“, so die MCM Investor weiter. Ziel des...

Gemeinsames Wohneigentum mit Perspektive

Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Wohneigentum ist eine komplexe Angelegenheit, die eine Kombination aus kaufmännischen, juristischen und technischen Kenntnissen erfordert. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) kümmert sich seit über 65 Jahren darum, das Immobilienvermögen ihrer Kunden gezielt zu verwalten und eine langfristige Perspektive für die Immobilien zu schaffen. "Ob Wohnanlage, Gewerbeimmobilie oder gemischt genutztes Objekt - jede Immobilie ist einzigartig und erfordert eine individuelle Behandlung", weiß Marcus Ziemer, Geschäftsführer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aus Ludwigsburg. "Bei einer Eigentümergemeinschaft treffen viele Interessen aufeinander, denn für manche stellt die Immobilie das Zuhause oder den Arbeitsplatz dar, andere wiederum nutzen diese als Altersvorsorge oder als Kapitalanlage. Doch alle vereint der Wunsch, die Immobilie in guten Händen zu wissen, wenn es um die WEG-Verwaltung geht." Mehr...

Haftet der Erwerber einer Wohnung für rückständiges Hausgeld?

Jeder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus ist nach § 16 Abs. 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) den anderen Wohnungseigentümern gegenüber dazu verpflichtet, "die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen". Wird ein Eigentümer von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus zahlungsunfähig, kommt es häufig zur Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung. Seit dem 13. September 2013 gilt: Der neue Erwerber von Wohnungseigentum haftet schuldrechtlich nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers - so hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 209/12). Der Erwerber hat nämlich in der Regel keinen Vertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geschlossen, noch verpflichtet ihn das Gesetz zu einer solchen Haftung. Das Urteil bezieht sich...

Thomas Vogel, NPL Select Vertriebs GmbH: Immobilien weiterhin wichtige „Anlageklasse“

Wiesbaden, 05.06.2014. „In Anbetracht eines schwachen Zinsumfeldes sind Immobilien weiterhin eine sinnvolle und wertstabile Anlagemöglichkeit“, erklärt Thomas Vogel, Geschäftsführer der NPL Select Vertriebsgesellschaft mbH aus Wiesbaden. Zudem bestätigen Experten aufgrund organisch wachsender Kauf- und Mietpreise, dass von einer Preisblase nicht die Rede sein kann. Hierzu äußern sich beispielsweise die Fachleute des Berliner Instituts empirica (Link: http://www.immobilien-zeitung.de/1000019519/weiterhin-keine-blasengefahr-bei-wohnimmobilien). Wichtige Faktoren bei der Beurteilung sind die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage...

Es fehlen nur noch drei

Odysseus würde gerne bei ecotopia mitmachen. Der König von Ithaka hatte immer etwas übrig für kluge Ideen. Nicht nur in Troja. Es würde ihn begeistern dass die Energie von Wind und Sonne genutzt wird. Auf seiner Insel im ionischen Meer wurde das Wasserproblem schon immer mit der „Ernte“ und Speicherung von Regenwasser gelöst. Und natürlich mit sparsamem Verbrauch. Und wenn auf den 37500 m² von ecotopia nur „monopatia“ angelegt werden und keine Autostrassen würde ihm das ganz natürlich vorkommen. Dass da elektrounterstützte Schubkarren fahren und Fahrräder wäre allerdings neu für ihn. Und dass die Landschaft noch...

Zivilrecht: Hausverwalter haftet für Überschreitung seiner Befugnisse.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Landgericht Köln, 26.08.2010, Az.: 29 S 177/09 Die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (“WEG”) geregelt. Diese Regelungen sind unabdingbar, dürfen also von der jeweiligen Eigentümergemeinschaft nicht eingeschränkt werden. Die spezifischen Berechtigungen und Verpflichtungen des Verwalters gegenüber den Eigentümern sind in § 27 WEG geregelt. Danach darf und muss der Verwalter * Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Einhaltung der Hausordnung sorgen. * für die...

Hobbyraum: Wo dampfende Modellbahnen ihre Runden drehen

Köln / Bonn, 10. November 2009 - Die kommenden Wintermonate sind für viele Väter und Söhne die Zeit endlos lange an Modelleisenbahnen herumzubasteln und Lokomotiven durch Flure und Zimmer dampfen zu lassen. Da der Platz in der Wohnung dafür oft nicht ausreicht, stehen viele Modellbahnen in einem Hobbyraum. Doch was im Winter ein Hobbyraum ist, kann im Sommer nicht Wohnraum oder Kinderzimmer werden. Zumindest nicht bei Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern. Frank Hillemeier von der Hausverwaltung ImmoConcept Hillemeier weist in seinem Beitrag für eine Kölner Wochenzeitung darauf hin, dass Eigentümergemeinschaften in ihrer Teilungserklärung...

1. Bonner Immobilien-Treff am 17. März - Informationen für Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften

BONN – Bei Eigentümerversammlungen stehen häufig Entscheidungen an, die nicht jedem Wohnungsbesitzer gefallen. Wann aber muss eine Entscheidung einstimmig gefällt werden, wann reicht ein Mehrheitsbeschluss? Und wie können Unstimmigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft geschlichtet werden? Die Beschlusskompetenz von Eigentümern ist eines der Themen beim 1. Bonner Immobilien-Treff, der am Dienstag, 17. März um 18.00 Uhr im Universitätsclub (Konviktstraße 9) in Bonn stattfindet. Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Wohnungs- und Mietrecht aus Solingen, informiert unter anderem über Regelungen beim Beschluss...

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