Versicherungsrecht hilft bei Zahlungsverweigerungen

Dem Grundbedürfnis nach Sicherheit folgend schließen die Bundesbürger immer mehr Versicherungen ab. In der Praxis hat so jeder Deutsche heutzutage im Schnitt mehr als zehn verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Die vermeintliche Sicherheit bekommt für den Versicherungsnehmer allerdings schnell eine überaus ärgerliche, bisweilen sogar dramatische Wendung. Dann nämlich, wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen, denn auch immer mehr Versicherer versuchen Gelder einzusparen. „In früheren Zeiten zahlten die Versicherer häufig kleinere Sachschäden, Schäden aus Wohnungseinbrüchen und Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden recht schnell und ohne Probleme. Heute müssen die Versicherungsnehmer immer mehr um die Zahlung von Versicherungsleistungen kämpfen“, bestätigt auch Dr. Christian Kotz, erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er betreibt gemeinsam mit seinem Vater, Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz eine eigene Kanzlei in Siegen und kennt aus seiner Praxis einige Fälle, in denen das Verhalten von Versicherungen zu einer bedrohlichen finanziellen Situation führte. „Gerade wenn es zum Beispiel um eine Versicherungsleistung aus einer Berufsunfähigkeitsrente geht, kann schnell eine Situation entstehen, in denen ein Versicherungsnehmer unversehens vor dem wirtschaftlichen Ruin steht, wenn die Versicherung nicht bezahlt“, so Dr. Christian Kotz.

Verjährungs- und Klagefristen beachten

Dabei zeigt die Rechtspraxis, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle allein das Wirken eines Anwalts dazu beitragen kann, den Versicherer zur Zahlung zu veranlassen, eine tatsächliche langwierige und gegebenenfalls auch teure Klage ist meist nicht nötig. „Allerdings sollte man bei der Geltendmachung seiner Ansprüche nicht allzu lange warten, auch im Versicherungsrecht gibt es Verjährungs- und Klagefristen, an die sich ein Versicherungsnehmer halten muss“, warnt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dr. Christian Kotz. Service hat für ihn einen hohen Stellenwert, so werden Klienten bei Bedarf auch dazu beraten, welche Versicherungsmöglichkeiten bestehen und welche Versicherungsverträge individuell sinnvoll und notwendig sind. Die Kanzlei Kotz bietet auf ihrer Homepage unter www.ra-kotz.de auch eine hilfreiche Onlinerechtsberatung, bei weiteren Fragen stehen die Rechtsanwälte auch unter der Nummer 02732- 791079 oder per E-Mail unter INFO@RA-Kotz.de zur Verfügung.


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