DSL-Vertrag

14.03.2013: |

www.dsl-tarifevergleich.com: Kostenloser und unverbindlicher DSL Tarifvergleich

(NL/4387572184) Um sich den Zeitaufwand für einen gründlichen Vergleich der zahlreichen Angebote zu ersparen, greifen viele Verbraucher deshalb häufig auf das erstbeste Angebot zurück. Selbst unzufriedene Verbraucher schrecken häufig vor einem Anbieterwechsel zurück, um zeitaufwändige Recherchen zu vermeiden. Dass sie sich dadurch teilweise deutliche Kostenvorteile entgehen lassen, ist vielen Verbrauchern nicht immer bewusst. Durch einen Anbietervergleich können bis zu 60 % der Kosten eingespart werden ? eine Aussicht, für die es sich durchaus lohnt etwas Zeit zu investieren. Um den Zeitaufwand bei der Suche nach einem günstigen DSL Vertrag für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten, bietet die Gutela UG & Co. KG unter www.dsl-tarifevergleich.com einen kostenlosen und unverbindlichen Online DSL Tarifvergleich an. Mithilfe des Preisvergleich Rechners können Sie sich mit nur wenigen Klicks sämtliche auf Ihre Bedürfnisse...

Zivilrecht: Bei Umzug des DSL-Nutzers besteht kein Sonderkündigungsrecht.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesgerichtshof, 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10 Die Kündigung von langfristigen Telekommunikationsverträgen ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gemäß § 314 Abs. 1 BGB kann jeder Vertragsteil Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Grund liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Störungen aus dem eigenen Risikobereich, wie zum Beispiel das Insolvenzrisiko eines Vertragspartners, nach der Rechtsprechung grundsätzlich keinen wichtigen Grund darstellen. Der BGH hatte sich in dem oben genannten...

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