Verkehrssicherungspflicht

Immobilienexperte Thomas Filor über die Pflege des Grundstücks

Immobilienbesitzer müssen ihr Grundstück regelmäßig kontrollieren – und gegebenenfalls auch Bäume fällen Magdeburg, 23.08.2017. In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg darauf aufmerksam, wie Immobilienbesitzer mit ihrem Grundstück umgehen sollten. „Beispielsweise müssen Immobilienbesitzer Bäume auf ihrem Grundstück fällen, wenn dies nötig ist. Kommt nämlich jemand durch einen herabfallenden Ast zu Schaden, ist der Eigentümer dafür verantwortlich und muss haften“, so Thomas Filor. Jedoch erklärt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, dass die Verkehrssicherungspflicht auch „Grenzen“ hat. Demnach sind Eigentümer nur für jene Schäden verantwortlich, die von einem Laien zu erkennen sind. So jedenfalls entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 12 U 7/17). In dem genannten Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche geparkt. Diese stand in einer Wohnanlage. Das Fahrzeug wurde von einem...

Räumpflicht im Herbst – Erhöhte Sturzgefahr durch Laub

Im Winter Schnee räumen und bei Glatteis streuen ist für viele eine klare Sache. Dass die sogenannte Räumpflicht aber auch Laub einschließt, wissen die wenigsten: „Grundstücke und angrenzende Wege müssen ganzjährig von sturzträchtigen Verunreinigungen befreit werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Schnee, Eis oder eben Blätter handelt. Unerheblich ist auch, ob das Laub vom eigenen Baum stammt oder nicht“, sagt Sven Broska, Stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. Verletzt sich ein Fußgänger beim Ausrutschen auf Blättern, kann das den Anliegern teuer zu stehen kommen. Verunfallt eine Person auf dem Weg zu oder von der Arbeitsstelle, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung zunächst die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Für Bremen und Bremerhaven ist das die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. „Wird aber festgestellt, dass der Unfall eindeutig durch das Räumen von beispielsweise...

Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern. Treppenhäuser müssen gut beleuchtet sein

Eine gute Beleuchtung im Treppenhaus ist für die Sicherheit der Mieter und deren Besucher unerlässlich. Treppenstürze, die nicht selten aufgrund mangelnder Lichtverhältnisse passieren, zählen zu den häufigsten Todesursachen bei Unfällen im Haushalt. Da der Hauseigentümer in den meisten Fällen für die entstandenen Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufkommen muss, sollte er für eine angemessene Beleuchtung im Treppenhaus sorgen. Das Immobilienportal www.myimmo.de erklärt, worauf es bei der Installation der Lichtquellen ankommt. Bei einem Haus (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-haus) mit bis zu sechs Stöcken rät die Fördergemeinschaft „Gutes Licht“ dazu, das Licht im Treppenhaus so lange brennen zu lassen, wie der langsamste Mieter aus der obersten Etage bis zum Hauseingang braucht. Bewegungsmelder sind eine weitere Möglichkeit, für die Sicherheit der Bewohner Sorge zu tragen. Im Allgemeinen...

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