Starug

Ein Jahr Corona - was vom Mittelstand übrigbleibt

- Marktbereinigung wird schneller gehen, Insolvenzen werden ansteigen - Unternehmen, die Corona überleben, werden mittel- bis langfristig gestärkt - Insolvenz in Eigenverwaltung nicht auf dem Radar Nach einem Jahr Pandemie wird deutlich: Die aktuellen Coronahilfen erreichen nach Einschätzung der Sanierungsexperten von Planer & Kollegen in den meisten Fällen nicht ihr Ziel. In vielen Fällen werden die Coronahilfen nicht ausreichen, die vorliegenden Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu beseitigen. In diesen Fällen besteht die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Nur vielen Unternehmer und auch deren Beratern ist das so nicht bekannt. Die Folge: Unternehmer und Berater begehen dann Insolvenzverschleppung, was zu möglichen strafrechtlichen Folgen führen kann aber auch zur persönlichen Haftung für die hieraus entstehenden Schäden. Die Haftungsbegrenzung einer GmbH wirkt damit nicht mehr. Und wenn Coronahilfen...

StaRUG: Fehlendes Insolvenzgeld mit alternativer Finanzierung ausgleichen

Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird. Seit Anfang Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Damit folgt Deutschland einer EU-Richtlinie, die außergerichtliche Sanierungsverfahren zur Abwendung von Insolvenzen erleichtern soll. Das StaRUG gibt Unternehmen dabei unterschiedliche Instrumente in die Hand: So können beispielsweise Schutzmaßnahmen wie eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre beantragt werden, um Sicherungsrechte von Gläubigern einzuschränken. Auch die Blockade der Restrukturierungsmaßnahmen durch einzelne Gläubiger kann abgewendet werden, so dass eine außergerichtliche Sanierung in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht wird. Denn bisher galt in der freien Sanierung das Einstimmigkeitsgebot, dadurch konnte bereits ein...

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