Besicherung

StaRUG: Fehlendes Insolvenzgeld mit alternativer Finanzierung ausgleichen

Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird. Seit Anfang Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Damit folgt Deutschland einer EU-Richtlinie, die außergerichtliche Sanierungsverfahren zur Abwendung von Insolvenzen erleichtern soll. Das StaRUG gibt Unternehmen dabei unterschiedliche Instrumente in die Hand: So können beispielsweise Schutzmaßnahmen wie eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre beantragt werden, um Sicherungsrechte von Gläubigern einzuschränken. Auch die Blockade der Restrukturierungsmaßnahmen durch einzelne Gläubiger kann abgewendet werden, so dass eine außergerichtliche Sanierung in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht wird. Denn bisher galt in der freien Sanierung das Einstimmigkeitsgebot, dadurch konnte bereits ein...

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