Sexualstraftäter

_Jugendamtsleiter gegen Haftstrafen für Sexualstraftäter - Republikaner fordern Entfernung aus dem Amt

Jugendamtsleiter Johannes Horn äußerste gegenüber der Presse, "dass junge Sexualstraftäter Hilfe benötigen – und keine Haftstrafen". Im weiteren Verlauf führte er zudem aus, dass bisher "nur Einzelfälle" in Düsseldorf bekannt sind. Daran zeigt sich wieder deutlich, welchen Stellenwert die Opfer bei einigen Behördenvertretern genießen und wie lasch mit den Tätern verfahren werden soll, teilte REP-Stadtrat Maniera mit und führte weiter aus: In erster Linie müssen unsere Mütter, Frauen und Kinder vor hochgradig kriminellen Personen geschützt werden. Insbesondere bei Sexualdelikten sind daher Haftstrafen zwingend erforderlich und nicht pauschal abzulehnen. Dieses falsche Opfer-Verständnis eines Jugendamtsleiters ist untragbar, weshalb wir die sofortige Entfernung von Herrn Horn aus seinem Amt fordern. Gerade im Bereich der Leitung des Jugendamts sollte das passende Verständnis gegenüber den Opfern vorherrschen und nicht gegenüber...

Bundesverfassungsgericht urteilt im Sinne der Republikaner

Beschwerde des Düsseldorfer Sexualstraftäters wurde abgewiesen Der Wiederholungstäter, der vor wenigen Monaten nach Düsseldorf gezogen und später in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden war, hatte mit seiner Beschwerde gegen die Einweisung geklagt und wollte diese rückgängig machen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Therapie- und Unterbringungsgesetz verworfen, welches als Grundlage für die erneute Aufhebung der Freilassung diente. Hiergegen klagte der Sexualstraftäter, um seine erneute Freilassung zu erzwingen. Bereits vorher kündigte er an, dann wieder nach Düsseldorf zurückzukehren. Ausstehend ist noch ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das über einen Antrag der Stadt Düsseldorf zu entscheiden hat, wonach der der Mann dauerhaft untergebracht bleibt soll. Hierzu erklärte der Düsseldorfer Kreisvorsitzende Fischer: Die REPUBLIKANER begrüßen diese Entscheidung und werden die...

REPUBLIKANER kündigen Proteste gegen Sexualstraftäter an

Wie inzwischen bekannt wurde, lebt seit einigen Tagen ein langjährig inhaftierter Sexualstraftäter in Düsseldorf. Rund 50 Polizeibeamte werden benötigt, um die Bevölkerung vor dieser Person zu schützen. Diese Observation ist ein Kraftakt für die Düsseldorfer Polizei, die mit einer reduzierten Beamtenzahl arbeiten muss. Noch ist der Wohnsitz des Straftäters nicht öffentlich bekannt. Sobald sich dies jedoch ändert, werden DIE REPUBLIKANER mit Demonstrationen darauf hinweisen, dass Triebtäter in Düsseldorf unerwünscht sind. „Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt werden wir einen Demonstrationszug durchführen und damit eindeutig klarstellen, wie die Menschen in Düsseldorf über solche Täter denken. Wir sehen nicht teilnahmslos zu, wenn sich Sexualstraftäter unbehelligt in der Mitte der Gesellschaft niederlassen und ihre Freiheit nur dem politischen Versagen der Altparteien verdanken. Bereits jetzt haben wir ausreichendes...

DIE REPUBLIKANER (REP): Sexualstraftäter zieht nach Düsseldorf

Sexualstraftäter zieht nach Düsseldorf REPUBLIKANER fordern Bekanntgabe der Wohnanschrift Zehn Jahre befand sich der 60-Jährige in Sicherungsverwahrung. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs mussten bereits bundesweit zahlreiche Intensivtäter freigelassen werden, da ihre nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Zu diesem Personenkreis zählt auch der Essener, der jetzt nach Düsseldorf gezogen ist. Über 22 Jahre war er inhaftiert, unter anderem wegen Sexualstraftaten. Mehrere verurteilte Straftäter hatten gegen eine Verlängerung ihrer Sicherungsverwahrung...

DIE REPUBLIKANER (REP): Wieder ein Fehlurteil der Straßburger Europa-Richter

Wieder ein Fehlurteil der Straßburger Europa-Richter Rolf Schlierer: „Die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung ignoriert das Recht der Bürger auf Sicherheit, ohne die es keine Freiheit geben kann“ „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefährdet durch Fehlurteile das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung“, kritisierte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer die aktuelle Entscheidung der Straßburger Richter zur deutschen Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die jüngste Rüge weise ein klassisches Abwägungsdefizit auf: Der EGMR habe das Recht der Bürger auf Sicherheit...

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