DIE REPUBLIKANER (REP): Wieder ein Fehlurteil der Straßburger Europa-Richter

Wieder ein Fehlurteil der Straßburger Europa-Richter

Rolf Schlierer: „Die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung ignoriert das Recht der Bürger auf Sicherheit, ohne die es keine Freiheit geben kann“

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefährdet durch Fehlurteile das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung“, kritisierte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer die aktuelle Entscheidung der Straßburger Richter zur deutschen Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die jüngste Rüge weise ein klassisches Abwägungsdefizit auf: Der EGMR habe das Recht der Bürger auf Sicherheit vor gefährlichen Straftätern nicht bedacht und einseitig die Freiheitsrechte der Verurteilten in den Vordergrund gestellt. „Freiheit gibt es nicht ohne Sicherheit, und Opferschutz muß Vorrang vor Täterschutz haben“, sagte Schlierer.

Die Festsetzung von Entschädigungen in Höhe von insgesamt 125.000 Euro, die Deutschland aus Steuergeldern an die beschwerdeführenden Sexualstraftäter zahlen solle, sei eine Zumutung, der sich eine souveräne deutsche Regierung nicht beugen dürfe. Das Bundesverfassungsgericht forderte Schlierer auf, mit eindeutigen Entscheidungen die subsidiaritätswidrige Einmischung europäischer Gerichte in seine Kompetenzen und in die deutsche Rechtsordnung unmißverständlich zurückzuweisen.

An die Adresse der Rechts- und Innenpolitiker der schwarz-gelben Koalition richtete Schlierer die Aufforderung, nicht nur über das EGMR-Urteil zu lamentieren, sondern überfällige Reformen im Strafrecht anzupacken. Die Sicherungsverwahrung sei auch deswegen ein angreifbares rechtliches Instrument geworden, weil das aufgeweichte deutsche Strafrecht den Richtern keine Möglichkeit biete, lebenslängliche Haftstrafen ohne eingebaute automatische Begrenzung zu verhängen. Dringend geboten ist nach Ansicht der Republikaner daher die Wiedereinführung echter lebenslänglicher Haftstrafen für gefährliche Sexualtäter. „Wenn lebenslängliche Haftstrafe wieder lebenslänglich heißt und bei Tätern, von denen eine anhaltende hohe Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, auch grundsätzlich angewandt wird, muß die Sicherungsverwahrung nicht länger als problematische Ersatzkonstruktion herhalten“, sagte Schlierer.

Die Republikaner, Bundesgeschäftsstelle
Pressemitteilung Nr. 3/11 vom 14.01.2011

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