Bundesverfassungsgericht urteilt im Sinne der Republikaner

Beschwerde des Düsseldorfer Sexualstraftäters wurde abgewiesen

Der Wiederholungstäter, der vor wenigen Monaten nach Düsseldorf gezogen und später in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden war, hatte mit seiner Beschwerde gegen die Einweisung geklagt und wollte diese rückgängig machen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Therapie- und Unterbringungsgesetz verworfen, welches als Grundlage für die erneute Aufhebung der Freilassung diente. Hiergegen klagte der Sexualstraftäter, um seine erneute Freilassung zu erzwingen. Bereits vorher kündigte er an, dann wieder nach Düsseldorf zurückzukehren. Ausstehend ist noch ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das über einen Antrag der Stadt Düsseldorf zu entscheiden hat, wonach der der Mann dauerhaft untergebracht bleibt soll.

Hierzu erklärte der Düsseldorfer Kreisvorsitzende Fischer: Die REPUBLIKANER begrüßen diese Entscheidung und werden die weitere Entwicklung genau beobachten. In diesem Zusammenhang erneuern wir unsere Forderungen: Sexualstraftäter wegsperren, für immer.

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