Pensionszusage

Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber treffen Aufklärungspflichten.

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Arbeitgeber sollten die Mitarbeiter über alle Vor- und Nachteile aufklären. Arbeitgeber müssen - auf Nachfrage der Arbeitnehmer - eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsverzicht anbieten. Das Dilemma ist: Heutzutage lohnt sich die Gehaltsumwandlung kaum noch. Aus Sicht der Arbeitnehmer erreicht diese Art der Vorsorge oftmals nicht mal mehr eine Rendite in Höhe der Inflationsrate. Die Kosten innerhalb der Lebensversicherungsverträge sind zu hoch. Zudem werden nur noch selten Garantiezinsen versprochen. Und die letzten Jahren haben gezeigt, dass fondsgebundene Verträge kaum Rendite bringen. Viele Arbeitgeber setzen Versicherungsmakler ein, um die Beratungsleistung zu gewährleisten. Hierbei sollte sehr genau darauf geachtet werden, dass dem Versicherungsmakler ein Beratungsleitfaden vorgegeben wird. Dieser Leitfaden sollte alle Vor- und Nachteile...

BOLZ oder BZML - zwei Formen der arbeitgeberfinanzierten bAV

BOLZ oder BZML? Was sich hier erst mal nur als eine mysteriöse Buchstabenkombination darstellt hat sich zu einer wichtigen unternehmerischen Grundsatzentscheidung entwickelt. Die arbeitgeberseitige betriebliche Altersversorgung entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten weg von der ergebnisorientierten Zusage einer Leistung, in eine aufwandsorientierte Leistung. Hintergrund war der Wunsch die Kosten transparenter und vor allem planbarer zu gestalten. Planbar ist ein festgelegter Beitrag, ggf. eine Dynamik, aber in Zeiten unsicherer Verzinsungen bzw. schwankender Inflation keine Leistung. Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist in allen Durchführungswegen möglich, die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist nur als Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gestaltbar. Im Focus steht bei beiden Ausprägungen der Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG . Wird die bAV als Beitragszusage mit...

»Deutscher bAV Service«: Praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem Niveau zu allen Berufsrechtsfragen der bAV Ve

(ddp direct) Köln, 11. August 2011 Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen. Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen. Der Deutsche bAV Service untermauert seine wissenschaftlich geprägten Umsetzungen durch seine Orientierung an der einschlägigen Rechtsauffassung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)....

Pensionszusagen im Jahr eins nach BilMoG

Spätestens jetzt bei der Bilanzerstellung für das Jahr 2010 fallen die negativen Auswirkungen des BilMoG bei Pensionszusagen den Unternehmen ins Auge. Die aufgrund von BilMoG neu vorzunehmende Bewertung von Pensionszusagen in der Handelsbilanz bringen für Unternehmen erhebliche Belastungen mit sich. Die ersten Erfahrungen mit den neuen Bilanzierungsregelungen nach dem BilMoG sind für manche Geschäftsführer ernüchternd, stellt Werner Rofner von der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen fest. In der Praxis wird schmerzlich erkennbar, dass durch die geänderte Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz erhebliche...

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