BOLZ oder BZML - zwei Formen der arbeitgeberfinanzierten bAV

BOLZ oder BZML?

Was sich hier erst mal nur als eine mysteriöse Buchstabenkombination darstellt hat sich zu einer wichtigen unternehmerischen Grundsatzentscheidung entwickelt.

Die arbeitgeberseitige betriebliche Altersversorgung entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten weg von der ergebnisorientierten Zusage einer Leistung, in eine aufwandsorientierte Leistung. Hintergrund war der Wunsch die Kosten transparenter und vor allem planbarer zu gestalten. Planbar ist ein festgelegter Beitrag, ggf. eine Dynamik, aber in Zeiten unsicherer Verzinsungen bzw. schwankender Inflation keine Leistung.

Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist in allen Durchführungswegen möglich, die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist nur als Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gestaltbar.

Im Focus steht bei beiden Ausprägungen der Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG . Wird die bAV als Beitragszusage mit Mindestleistung ausgeprägt, entfällt für den Arbeitgeber diese Prüfungspflicht. Bei der BOLZ erreicht der Arbeitgeber dies durch eine Dynamik von mindestens 1% p.a. in der Ansparphase oder aber, bei Direktversicherung und Pensionskasse, durch eine Vereinbarung, die ab Rentenbeginn sämtliche Überschüsse zur Erhöhung der Rentenleistung verwendet. Bei dieser Version erhält der Arbeitnehmer durch die Erhöhung von Ansparleistung oder Rentenleistung faktisch einen Inflationsausgleich.

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Renteneintritts kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, auf dem Wege der sogenannten versicherungsvertraglichen Lösung im Durchführungsweg Direktversicherung und Pensionskasse, den hinterlegten bAV Versicherungsvertrag mit schuldbefreiender Wirkung mitgeben.

Achtet der Arbeitgeber bei der Auswahl des Versicherungsanbieters auf die Abbildung vorgenannter Bedingungen in den bAV Verträgen, erhält er sowohl Rechtssicherheit hinsichtlich einer evtl. Anpassungsverpflichtung, als auch die gewünschte Planbarkeit der Geschäftsausgabe. Zudem stellt eine eindeutige betriebliche Versorgungsordnung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar.

Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters helfen Ihnen entsprechende Fachberater wie der Autor unter www.krieger-beratung.de bzw. kontakt@krieger-beratung.de.