IT-Sicherheitsgesetz

Pressemitteilung: Regulatorische Vorgaben fördern Digitalisierung

Vollständiger Abschlussbericht zur Studie: “Unterstützen Cybersicherheit und Datenschutz Unternehmen bei der Digitalisierung?” Essen, August 2019: In der Studie “Unterstützen Cybersicherheit und Datenschutz Unternehmen bei der Digitalisierung?” wurden IT-Experten und Manager nach ihren Einschätzungen hinsichtlich der Förderlichkeit von regulatorischen Vorgaben wie der DS-GVO auf die Digitalisierung von Unternehmen gefragt. Die Ergebnisse: Digitalisierung ist Chefsache. Vorschriften des Gesetzgebers werden als förderlich für die digitale Transformation empfunden. Die Befragten befürchten, dass ihre Unternehmen für optimalen Schutz vor Cyberattacken nicht über ausreichend Ressourcen verfügen. Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen, die Unternehmen gegenwärtig bewältigen müssen, um auf dem (nationalen und internationalen) Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine wichtige Aufgabe dabei: Cybersicherheit....

TÜV TRUST IT erfüllt als Prüfstelle die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes

TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA erfüllt als eine der ersten Prüfstellen die Anforderungen der Prüfkompetenzen des BSIG §8a Wenn spätestens im nächsten Jahr die KRITIS-Unternehmen der ersten Sektoren das IT-Sicherheitsgesetz vollständig umgesetzt haben müssen, wird auch der dokumentierte Nachweis einer anforderungsgerechten Umsetzung durch ein qualifiziertes Prüfteam eine große Rolle spielen. Prüfer von TÜV TRUST IT sind beim BSI als eine der ersten gelistet worden. Zu den wesentlichen Merkmalen des IT-Sicherheitsgesetzes gehört, dass nach §8a(3) des BSI-Gesetzes die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) alle zwei Jahre die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen müssen. Die geforderten Maßnahmen müssen in organisatorischer und technischer Hinsicht wirksam und angemessen sein. Für den Nachweis bedarf es einer dokumentierten...

TÜV TRUST IT ist vom BSI zur anerkannten Prüfstelle im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes ernannt worden

TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA erfüllt als eine der ersten Prüfstellen die Anforderungen der Prüfkompetenzen des BSIG §8a Wenn spätestens im nächsten Jahr die KRITIS-Unternehmen der ersten Sektoren dem IT-Sicherheitsgesetz gerecht werden müssen, wird auch der dokumentierte Nachweis einer anforderungsgerechten Umsetzung durch ein qualifiziertes Prüfteam eine große Rolle spielen. TÜV TRUST IT ist vom BSI als eine der ersten Prüfstellen anerkannt worden. Zu den wesentlichen Merkmalen des IT-Sicherheitsgesetzes gehört, dass nach §8a(3) des BSI-Gesetzes die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) alle zwei Jahre die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen müssen. Die geforderten Maßnahmen müssen in organisatorischer und technischer Hinsicht wirksam und angemessen sein. Für den Nachweis bedarf es einer dokumentierten Prüfung...

ViPNet Technologie schützt kritische Infrastrukturen vor Cyber-Attacken im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes

Berlin, 13. April 2016 – Der High-Security-Anbieter Infotecs stellt eine neue Lösung für den Schutz industrieller und kritischer Infrastrukturen vor. ViPNet for Critical Infrastructure ermöglicht den sicheren, verschlüsselten Fernzugriff auf sensible Steuerungssysteme und kann auch bei extremen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden. Die zunehmende Digitalisierung ist unaufhaltbar. Das Internet der Dinge (IoT), Industrie 4.0, Connected Enterprise, Connected Car sind nur einige Schlagworte, praktisch alles wird vernetzt. Dies erhöht wiederum das Risikopotential von Cyber-Attacken allgemein, besonders alarmierend sind jedoch...

Was das IT-Sicherheitsgesetz von Unternehmen fordert

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung Deutschland zum Vorreiter in Sachen digitaler Personenschutz machen. Dafür sollen IT-Prozesse von sogenannten kritischen Infrastrukturen stärker kontrolliert werden. Das betrifft mehr als 2.000 Unternehmen bundesweit. Treten hier Risiken auf, kann das auch persönliche Daten gefährden. Aber für welche Firmen gilt das konkret und worauf müssen sie sich jetzt einstellen? Deutschland muss sich besser vor kriminellen Übergriffen aus dem Web schützen. Das ist nicht erst seit den wiederholten Cyber-Attacken auf das Netzwerk des Bundestages bekannt. Diese Vorfälle bekräftigen...

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