Hausverbot

Hausverbot keine Rechtfertigung für außerordentliche Kündigung

Besitzer oder Verwalter von Mieteinheiten haben die Befugnis, den Besuchern eines Mieters ein Hausverbot zu erteilen, wenn sich diese über die Maßen unangemessen verhalten. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet, dass dieser Umstand den Mietern jedoch nicht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung einräumt. Über genau solch einen Fall hatte jetzt das Amtsgericht in Wetzlar zu entscheiden. Der 28-jährige Enkel einer Mieterin sorgte auf dem Hausgrundstück für Ärger, indem er unter Alkoholeinfluss Jugendliche mit einer Pistole sowie einem Dolch terrorisierte und in Angst versetzte. Der Eigentümer des Hauses sprach dem Mann im Anschluss daran ein Hausverbot aus. Gemäß der Mieterin ließ sich dieses Vorgehen ihres Vermieters nicht rechtfertigen und war ihrer Meinung nach gegenstandslos. Sie betonte, dass sie ohne die Hilfe und Unterstützung des Enkels ihren Alltag nicht bestreiten könne. Die Frau reichte daher die fristlose...

Peinlichkeiten im Verwaltungsgericht Stuttgart: Protokollführer ergreift das Wort und erteilt Rechtsrat

Stuttgart. Rund 40 Zuschauer aus allen Teilen Deutschlands, darunter einige Pressevertreter, verfolgten am vergangenen Freitag im Verwaltungsgericht Stuttgart die erste öffentliche Verhandlung gegen das Jugendamt der Stadt Stuttgart im Fall der kleinen Nina Veronika. Der Kläger ist Journalist und Vater des anderthalbjährigen Mädchens, das gegen den Willen seiner Eltern in einer Pflegefamilie leben muss. Dem Kläger wurde durch den Amtsleiter des Jugendamtes im August 2008 grundrechtswidrig Hausverbot erteilt. Das Hausverbot wurde auf verleumderischen Anschuldigungen verschiedener Jugendamtsmitarbeiter und für das Stuttgarter Jugendamt unbequemer Pressearbeit Dritter gestützt. Das Jugendamt räumte zwischenzeitlich selbst ein, dass das erlassene Hausverbot rechtswidrig gewesen ist. Der Kläger vertritt die darüber hinaus die Auffassung, dass das beklagte Jugendamt der Stadt Stuttgart zudem vorsätzlich und somit sittenwidrig gehandelt habe. Die...

Kollektives Hausverbot, Störenfriede bleiben draußen!

Immer mehr Städte und Gastronomiebetriebe halten ein gemeinsames Vorgehen gegen gewalttätige Fest- und Diskothekenbesucher für wichtig und lange überfällig. Entsprechend gibt es eine Reihe von Initiativen in Baden Württemberg, die durch kollektive Hausverbote Gewalt, Drogenmissbrauch und sexuelle Belästigungen bei Gaststättenbesuchen verhindern sollen. Durch die enge Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei und Gaststätten beispielsweise in Pforzheim, Singen, Karlsruhe und Konstanz konnten bereits beeindruckende Erfolge erzielt werden. Auch der Städtetag sieht in den Projekten ein gutes Beispiel für die übergreifende Zusammenarbeit im sensiblen Bereich der inneren Sicherheit Als problematisch erweist sich jedoch bisher die durchgängige Kontrollierbarkeit der Hausverbote bei Zutrittskontrollen. Die TroubleCheck GmbH im schwäbischen Magstadt bietet nun ein Komplettsystem zur bundesweit vernetzten Erfassung, Verwaltung und Abfrage...

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