Vermögensanlagengesetz

Mehr als dreißig Jahre keine Untersagungs-Verfügungen bei Unternehmen, die Dr. jur. Horst Werner am Kapitalmarkt begleitete

Unternehmer spüren immer wieder von der Kapitalmarktaufsicht, dass das Fehlverhalten am Kapitalmarkt gemäss § 54 KWG strafbar ist und mit Bußgeld belegt werden kann. Seit über drei Jahrzehnten wurde nicht ein einziges von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de - dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) betreutes Unternehmen ( insgesamt mehrere hundert Unternehmen ) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) mit einer Unterlassungsverfügung oder Rückabwicklungsverfügung vom Markt genommen. Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) kontrolliert mit einer gesonderten Abteilung den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung....

Sogar ohne teure BaFin-Prospekte sind Finanzierungen mit Mezzaninekapital am freien Markt möglich - von Dr. jur. Horst Werner

Bereichsausnahmen zur Prospektfreiheit bestehen gemäss den §§ 1 - 4 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de . Dort sind die Prospektausnahmen ausführlich beschrieben und erläutert. Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen also keineswegs stets eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. Die gesetzlich festgeschriebenen Prospekte sind so bürokratisch, so dass diese von den Anlegern als eigentliche Zielgruppe ohnehin nicht verstanden werden können. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert...

Grundschuld-Darlehensangebote können bankenunabhängig auch für Immobilienkäufe verwendet werden - von Dr. jur. H. Werner

Die Besicherung von Darlehensverträgen als Kapitalanlagen darf auch nachträglich - also nach Vertragsabschluss - erfolgen. Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, welches zur Absicherung von privaten Darlehensforderungen genutzt wird oder von Banken zur Besicherung von Krediten eingesetzt wird. Die Besicherung muss nach BaFin-Meinung und nach Gerichtsauffassung sehr zeitnah nach dem Kaufvertragsabschluss über die Immobilie und nach dem Abschluss des Darlehensvertrages geschehen, so Dr. jur H. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Sehr zeitnah bedeutet, innerhalb von 2 bis drei Wochen. Die Einleitung der Besicherung durch den Notar mit der Bestellung der Grundschuldurkunde ( abtretebare Eigentümergrundschuld ) , ist ein wichtiger Nachweis. Es wird somit insbesondere auf die grundschuldbesicherten Darlehensverträge als Kapitalanlagen hingewiesen, die stets BaFin-genehmigungsfrei und Prospekt-frei ohne Volumenbegrenzung platziert werden dürfen...

Unterschied von Gelddarlehen u. dem Sachdarlehen sowie zur Leihe gemäß § 1 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG – von Dr. jur. Horst Werner

Nachrangdarlehen über Geld ohne Wertpapierverbriefung als Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz mit einer Nachrangabrede stehen in ihrer Grundform im BGB. Gelddarlehen sind im § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und dürfen am Kapitalmarkt nur mit einem qualifizierten Nachrang und eventuell zusätzlich mit einem Gewinnanteil ( als partiarisches Darlehen ) als Vermögensanlage gem. § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich angeboten werden. Sachdarlehen sind im § 607 BGB definiert und sind keine Finanzinstrumente gemäß § 1 Vermögensanlagengesetz. Es ist jedoch...

Das Beteiligungsportal www.Anleger-Beteiligungen.de sorgt für die bankenfreie Kapitalbeschaffung zugunsten KMU-Unternehmen

Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium nimmt stetig zu. Gerade der schnelllebige Finanz- und Kapitalmarkt macht sich das Finanzmarketing im World Wide Web durch Online-Werbung zunutze. Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de stammt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und hilft KMU-Unternehmen bankenunabhängiges Finanzierungskapital zu generieren. Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann auf eine über 22-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen...

Die "anlegerbezogene Auslegung" der BaFin bei den Bereichsausnahmen zur Prospektpflicht - von Dr. jur. Horst Werner

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) gibt es acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( sogen. Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Prospekt- und BaFin-frei sind: Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ( VermAnlG ) „Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument“ ( = 20-iger-Regel ) unabhängig von der Beteiligungshöhe. Wann liegen mehrere Vermögensanlagen vor, so dass Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden...

Bankgeschäfte mit falschen Beteiligungsverträgen und ohne Beachtung des KAGB sind strafbar (§ 54 KWG - Dr. jur. Horst Werner

Nur mit den kapitalmarktrechtlich zulässigen Beteiligungs- und Anlageverträgen (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) können sich Unternehmen vor der Untersagung durch die BaFin und einer Rückabwicklungs-Verfügung mit der Rückzahlung aller Anlegergelder ( Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG ) und vor einer Bestrafung gem. § 54 KWG ab Euro 10.000,- Geldbuße ( bis zu 5 Jahren Gefängnis ) schützen, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de/ ). Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß...

Platzierungsbedingungen von wertpapierfreien Finanzinstrumenten und grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. jur. Horst Werner

Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt...

Die Gewerbeordnung (GewO ) regelt die Platzierungserlaubnisse von Finanzinstrumenten - von Dr. jur. Horst Werner

Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt...

Kapitalmarkt, Kapitalmarktaufsicht und Wertpapieraufsicht bei Finanzierungen für Unternehmen über die privaten Finanzmärkte

Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) kontrolliert mit gesonderten Abteilungen den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung ( siehe Dr. jur. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen...

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