Amtshaftung

Steuerzahler sollen Vergehen einer Richterin bezahlen

Wieviel Geld müssen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für die Inkompetenz und vermutlich vorsätzlichen Vergehen einer schleswig-holsteinischen Richterin noch bezahlen? Die unrühmlich bekannte, ehemals schwarzenbeker Familienrichterin, Heike Meistering, hat schon für eine augenscheinlich persönliche Fehde gegen einen Kindesvater zig-tausende von Steuereuros verbrannt. Details sind im Artikel „Missbrauch des Justizapparates für eine persönliche Fehde einer Richterin?“ zu erfahren. Glücklicherweise lebt das, durch Vergehen dieser Richterin traumatisierte, damals 4 Jahre alte Kind, nun unter der Verantwortung des treusorgenden und liebenden Vaters in Hamburg. Heike Meistering wurde „unter ungewöhnlichen Umständen“ so Insider der schwarzenbeker Rechtspflege, „von einem Tag auf den anderen“, so die Insiderstimmen, aus ihrem Amt als stellvertretende Direktorin, weg, an ein anderes Gericht versetzt, allerdings nicht nach...

Amtshaftungsklage gegen das Landesjugendamt

Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen - und dies auch hatte - von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen. Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte...

Land Schleswig-Holstein verweigert Amtshaftung wegen Rechtsbeugung

Kiel:Das über dem Land Schleswig-Holstein nicht nur der Pleitegeier schwebt,sonder das Land Pleite ist, dürfte jedem Bürger klar sein.Dem ärmsten Bundesland steht bekanntlich das Wasser bis zur Halskrause.Der Wahlspruch der schleswig-holsteinischen CDU "Erst bei Flut sind wir richtig gut" wird offensichtlich ins Gegenteil verkehrt. Trotzdem hat das Land seine Verpflichtungen gegenüber jedermann einzuhalten. Der deutsche Amtseid gilt im Übrigen für richter und für Ministerpräsidenten. Dazu gehört auch die schuldrechtliche Pflicht den Bürger bei Pflichtverletzungen von Beamten (auch Richtern)zu entschädigen.Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Das Gleiche trifft denjenigen, welcher ein den Schutz eines anderen bezweckten Gesetz verstößt.Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise...

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