Steuerzahler sollen Vergehen einer Richterin bezahlen
Pressetext verfasst von michaelkranick am Mi, 2017-05-10 09:52.Wieviel Geld müssen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für die Inkompetenz und vermutlich vorsätzlichen Vergehen einer schleswig-holsteinischen Richterin noch bezahlen? Die unrühmlich bekannte, ehemals schwarzenbeker Familienrichterin, Heike Meistering, hat schon für eine augenscheinlich persönliche Fehde gegen einen Kindesvater zig-tausende von Steuereuros verbrannt.
Details sind im Artikel „Missbrauch des Justizapparates für eine persönliche Fehde einer Richterin?“ zu erfahren. Glücklicherweise lebt das, durch Vergehen dieser Richterin traumatisierte, damals 4 Jahre alte Kind, nun unter der Verantwortung des treusorgenden und liebenden Vaters in Hamburg.
Heike Meistering wurde „unter ungewöhnlichen Umständen“ so Insider der schwarzenbeker Rechtspflege, „von einem Tag auf den anderen“, so die Insiderstimmen, aus ihrem Amt als stellvertretende Direktorin, weg, an ein anderes Gericht versetzt, allerdings nicht nach oben.
Das nun 7-jährige Opferkind machte Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Richterin vor dem, zum Landgerichtsbezirk Lübeck gehörenden Amtsgericht Ahrensburg geltend. Die Gründe werden u.a. im Artikel „Opferkind führt Schmerzensgeldklage gegen Familienrichterin“ näher erläutert. Das Amtsgericht Ahrensburg ist für den Wohnort der Richterin, Bargteheide, zuständig. Richter Dr. Muß wies die Zivilklage gegen die erkennbar vorsätzlich handelnde Richterin ab und bezog sich auf „Amtshaftungsansprüche“, die gegen das Land, letztlich gegen den Steuerzahler, vorm Landgericht Lübeck geltend zu machen sind. Kurios am Rande, Richter Dr. Muß mag über seherische Fähigkeiten verfügen. Eine fristgerecht eingereichte Beschwerde wies er unmittelbar am nächsten Tage mit der Begründung: „auch aufgrund der Beschwerdebegründung ist eine Änderung der Entscheidung nicht möglich“, zurück. Eine Beschwerdebegründung war aber der Beschwerde tatsächlich nicht beigefügt sondern sollte später, in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen. Hat Dr. Muß diese Beschwerdebegründung in einer Kristallkugel oder aus der Hand seines Dienstvorgesetzten, Dr. Ole Krönert, Präsident des Landgerichtes Lübeck, gelesen? Dr. Ole Krönert ist nicht unbekannt für das Anwenden seiner Weisungsbefugnisse, wie auch im Artikel „Monarchie Justiz – Lübecker Justiz jenseits vom Rechtsstaat?“ beschrieben. Auf Anfrage teilte Dr. Muß mit, dass nun das Landgericht des Dr. Ole Krönert zuständig sei. Man darf gespannt sein, wenn man den Artikel: „Lübecker Richter, Ankläger und Richter in Personalunion?“ gelesen hat.
Es bleibt die berechtigte Frage: Wie lange noch soll der Bürger, neben dem ohnehin schon fürstlichen Richtersalär bis an deren Lebensende, auch noch für deren Entgleisungen hinter ihrem schwarzen Deckmäntelchen, aufgrund von Vorsatz oder Inkompetenz, finanziell aber auch durch persönliche Schäden, haften?