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Nach dem Urteil zu kino.to erfolgte eine Attacke auf Homepage des Justizministeriums

Die Seite des Bundesjustizministeriums konnte am Mittwoch-Nachmittag nicht mehr aufgerufen werden, der Server war vollkommen überlastet. Via Kurznachrichtendienst Twitter bekannte sich eine Gruppe mit Namen “Anonymous Austria” zu der Attacke auf die Seiten des Ministeriums. Auslöser der Attake war wohl das Urteil des Landgerichts Leipzig gegen den Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to Der 29 – Jährige ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. “Rache für kino.to” twitterten sie, und: “bmj.de tot – denn es gibt keine Gerechtigkeit in Deutschland“. Kurze Zeit später bestätigte die Pressestelle des Ministeriums, ebenfalls via Twitter, es habe eine DDoS-Attacke gegeben. Der Begriff “DDos-Attacke” steht für “Distributed Denial of Service”. Dabei schicken viele verschiedene Rechner Anfragen an die Seite, die diesen Ansturm bald nicht mehr verarbeiten kann und schließlich...

Der mutmaßliche Chef-Programmierer von kino.to will aussagen …

Der mutmaßliche Chef-Programmierer von kino.to Der mutmaßliche Chef Programmierer des illegalen Filmportals kino.to steht seit vergangenem Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Kino.to mit Sitz in Leipzig war bis zu seiner Sperrung im Juni 2011 das meistbesuchte deutschsprachige Filmportal. Rund 135 000 raubkopierte Kinofilme, Serien und Dokumentationen waren über die Internet-Seite frei zugänglich, bis zu vier Millionen Nutzer täglich soll die Seite in Hochzeiten gehabt haben. Der Rechtsanwalt des Angeklagten dazu: Mein Mandant ist durch die U-Haft mitgenommen. Der 29-jährige ehemalige Philosophie-Student habe sich nur um die technischen Fragen gekümmert. Der war eigentlich nur der Programmierer. Ihm war gar nicht klar, was er da machte. Sein Mandant kooperiere mit den Ermittlern. Er hat wesentlich dazu...

Nutzern der Streamingportale kino.to und Kinox.to drohen möglicherweise Hausdurchsuchungen

Ehemalige Nutzer des vor rund einem halben Jahr stillgelegten Streamingportal “Kino.to” müssen nun doch mit einem eventuellen Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Die Daten von so genannten Premium-Kunden, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgerseite von “Kinox.to“. Schaut man sich die Seite an, dann sieht es nach einer Kopie des Originals aus. Gleiche Designs, gleiche inhaltliche Ausrichtung. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy: “Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.” Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar...

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