System di Interscambio

e-Rechnungen sind in Italien ab 01.01.2019 Pflicht!

Gemäß der Verordnung des italienischen Gesetzes Nr. 633, 1972, Artikel 21, Absatz 1 müssen alle Rechnungen im B2B- und B2C-Bereich elektronisch über das offizielle Austauschsystem Sistema di Interscambio (SdI) versandt werden. Die Herausforderung FatturaPA in Italien: Die Rechnungen müssen in Italien in dem einen, fest vorgegebenen, Rechnungsformat erstellt werden. Rechnungen, die nicht über die zentrale Plattform verschickt werden, gelten zukünftig als nicht gestellt und sind mit Sanktionen verbunden. Betroffen von der Neuregelung sind alle inländischen Unternehmen sowie alle in Italien registrierten Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden. Letztlich muss jedes Unternehmen aus Deutschland, Schweiz und Österreich, das in Italien eine Niederlassung hat, die SdI-Anforderungen erfüllen. Ansonsten drohen Strafzahlungen. Weitere Informationen können der Webseite http://www.fatturapa.gov.it/ entnommen...

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