B&IT

e-Rechnungen an deutsche Bundesbehörden auf Basis PEPPOL – Was ist zu tun?

Die XRechnung in Deutschland zur Umsetzung europäischer Vorgaben Seit dem 27. November 2018 müssen die Verfassungsorgane und Bundesministerien in Deutschland elektronische Rechnungen gemäß dem e-Rechnungsstandard XRechnung annehmen und verarbeiten können. Der entsprechende Datenaustausch erfolgt über den sicheren PEPPOL-Standard (Pan-European Public Procurement OnLine) über das Verwaltungsportal des Bundes an die Empfängersysteme in der Bundesverwaltung. PEPPOL wurde von der Europäischen Union entwickelt mit dem Ziel, die Kommunikation zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der elektronischen Beschaffung (e-Procurement) zu erleichtern. Ab 27. November 2019 müssen die übrigen Bundesbehörden dann ebenfalls in der Lage sein, die XRechnung entgegen zu nehmen und weiter zu verarbeiten. Die Lieferanten können einstweilen noch wie seither klassische Papierrechnungen bzw. PDF-Rechnungen an den Bund senden. Diese...

SAP-Rechnungsaustausch gemäß „Sistema di Interscambio“ (SdI) in Italien

Das SAP eDocument Framework als Basis für die italienische FatturaPA Mit dem eDocument Framework stellt die SAP SE ihren Kunden im Rahmen des Standards umfangreiche Funktionalitäten zur Verfügung, die die Aufbereitung von elektronischen Dokumenten als Grundlage für den Datenaustausch mit Geschäftspartner bzw. Behörden unterstützen. Die entsprechenden Basisfunktionalitäten sind bei den SAP-Bestandskunden in der Regel im bestehenden Lizenzumfang inkludiert. In Italien ist die elektronische Rechnung in Form der Fattura PA XML Rechnung seit 1.1.2019 verpflichtend. Das SAP eDocument Framework stellt auch hierfür die benötigten Grundfunktionen zur Verfügung. Details zur Neuregelung der Umsatzsteuer durch das „Sistema di Interscambio“ (SdI) in Italien und zu den daraus resultierenden Anforderungen finden Sie auf der B&IT-Homepage. Ein Lösungsansatz für die FatturaPa ist die Nutzung des SAP eDocument Framework, das wie folgt beschrieben...

e-Rechnungen sind in Italien ab 01.01.2019 Pflicht!

Gemäß der Verordnung des italienischen Gesetzes Nr. 633, 1972, Artikel 21, Absatz 1 müssen alle Rechnungen im B2B- und B2C-Bereich elektronisch über das offizielle Austauschsystem Sistema di Interscambio (SdI) versandt werden. Die Herausforderung FatturaPA in Italien: Die Rechnungen müssen in Italien in dem einen, fest vorgegebenen, Rechnungsformat erstellt werden. Rechnungen, die nicht über die zentrale Plattform verschickt werden, gelten zukünftig als nicht gestellt und sind mit Sanktionen verbunden. Betroffen von der Neuregelung sind alle inländischen Unternehmen sowie alle in Italien registrierten Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden. Letztlich muss jedes Unternehmen aus Deutschland, Schweiz und Österreich, das in Italien eine Niederlassung hat, die SdI-Anforderungen erfüllen. Ansonsten drohen Strafzahlungen. Weitere Informationen können der Webseite http://www.fatturapa.gov.it/ entnommen...

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