Mietzahlung

Wolfgang Dippold, PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg: Die Pflichten der Mieter

Gerne wird auf die „bösen“ Vermieter geschimpft – doch auch Mieter haben Pflichten Bamberg, 01.07.2015. Vermieter haben ihre Pflichten – und das ist auch gut so. Jedoch wird bei den unzähligen Kritikpunkten gegenüber Vermietern oft vergessen, dass auch Mieter ihre Pflichten zu erfüllen haben – welche auch sie nicht immer einhalten. „So viele Rechte wie der Mieter auch glücklicherweise hat, hat er auch im Mietvertrag verankerte Pflichten. Erfüllt er diese nicht, droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung“, weiß Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg. „Wird beispielsweise die Miete nicht bezahlt oder die Wohnung mutmaßlich beschädigt kann es zu einer direkten Kündigung kommen.“ Auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass Mieter ihre Pflichten nicht unterschätzen sollten. Laut Verband kann eine erste Abmahnung bei kleinen...

Verspätete Mietzahlung: Wird der Samstag bei der Berechnung der 3 Werktage mitberechnet?

Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage über die Wirksamkeit einer Kündigung und den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der BGH noch in 2005, sei ein Werktag. Die Landgerichte entscheiden bundesweit unterschiedlich. In Berlin ist der Samstag mietrechtlich gesehen kein Werktag – in München schon. Mit einer 180°-Wende änderte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung...

Neuer Inkasso-Service für Vermieter

Die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG erweitert ihren umfassenden Vermieterschutz durch ein professionelles Forderungsmanagement Immer mehr Vermieter leiden unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Schuldner und sind auf professionelle Hilfe bei der Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche angewiesen. Für die Vermieterschutz-Experten der DEMDA war diese Entwicklung der Anlass, einen speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern zugeschnittenen Inkasso-Service zu entwickeln. "Die schnellstmögliche Durchsetzung der Forderungen unter Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren ist unser oberstes Ziel", erläutert DEMDA-Geschäftsführer Matthias Weigler das neue Angebot. Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf der professionellen und psychologisch geschickten Handhabung des kaufmännischen Mahnverfahrens, das bereits in vielen Fällen zum gewünschten Erfolg führe. Doch auch im gerichtlichen Inkasso und in der langfristigen Überwachung...

Neue Mietrechts-Hotline berät bei Mietnomaden, Mietbetrug oder Mietausfall

Seit Jahresbeginn bietet die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG eine telefonische Rechtsberatung zu allen Fragen des Mietrechts an. Eine der renommiertesten deutschen Auskunfteien für Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Makler erweitert ihr Angebot um eine weitere Dienstleistung. Mit der telefonischen Rechtsberatung macht die DEMDA die Kompetenz ihrer Rechtsabteilung jetzt auch für ihre Kunden verfügbar. Für DEMDA-Geschäftsführer Matthias Weigler war der Aufbau einer eigenen Rechtsabteilung ein logischer Schritt. Schließlich hat er in den letzten Jahren eine große Zahl Beratung suchender Kunden an externe Fachanwälte...

Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Erst die Banken, dann die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer und jetzt die Vermieter: Die Finanzkrise ist auf dem deutschen Wohnungsmarkt angekommen. Viele Mieter zahlen ihre Miete verspätet, nur teilweise oder gar nicht. meineimmobilie.de gibt Vermietern und Hauseigentümern Tipps, wie sie doch noch zu ihrer Miete kommen. Die Devise für Vermieter lautet jetzt: Langjährige, gute Mieter halten, statt beim geringsten Zahlungsrückstand gleich zu kündigen – am besten mit klaren Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. München, 02. April 2009 Die weltweite Wirtschaftskrise hat die deutschen Arbeitnehmer längst erreicht....

Vermieter und Verwalter sollten sich vor dem Vorwurf der Veruntreuung schützen

Das Unternehmen DieWaDa GmbH – Warndatenbank im Mietwesen informiert alle Vermieter: Immer mehr Mieter und damit auch Vermieter geraten durch die stark steigenden Betriebs- und Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten. Vermieter und Verwalter begehen häufig den Fehler Mietern nur ein Konto zur Zahlung aller Kaltmiet-, Betriebs- und Heizkosten anzugeben. Kommt ein Vermieter dann in Zahlungsprobleme - ob verschuldet oder unverschuldet - wird in vielen Fällen das laufende Mietkonto gesperrt oder gar gepfändet. Der Vermieter oder der Verwalter sieht sich dann außerstande die notwendigen laufenden Zahlungen für die Mieter vorzunehmen. Die...

Inhalt abgleichen