Medizinprodukterecht

Brustimplantate-Skandal: Strengere Regeln für Medizinprodukte?

Der durch minderwertige Silikon-Erzeugnisse eines französischen Herstellers ausgelöste „Brustimplantate-Skandal“ stellt derzeit eine ganze Branche an den Pranger. Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten müssen es sich seither gefallen lassen, dass ihre Produkte quasi pauschal als „Schund mit Siegel“ (so etwa „Der Spiegel“) tituliert werden. Reflexhaft werden Rufe nach „strengeren Zulassungen“ laut. Die sind nicht nur terminologisch schief, da Zertifizierungen fälschlich mit Zulassungen gleichgesetzt werden, sondern überschätzen auch die Möglichkeiten staatlicher Zulassungsverfahren. Vor krimineller...

Zubehör zu Medizinprodukten: Reicht eine unterstützende Zweckbestimmung?

Vielfach wird noch die Rechtsansicht vertreten, dass es für die Zubehöreigenschaft eines Produktes ausreichend sei, dass das Produkt die Zweckbestimmung des Medizinproduktes unterstütze. Diese Auffassung ist durch den Wortlaut des § 3 Nr. 9 Medizinproduktegesetz (MPG) und die Gesetzeshistorie des MPG widerlegt. Gemäß § 3 Nr. 8 MPG vom 02.08.1994 in der Fassung des 1. MPG-Änderungsgesetzes vom 06.08.1998 war es tatsächlich so, dass ein Produkt auch dann als Zubehör für Medizinprodukte einzustufen war, wenn es dazu bestimmt war, die für das Medizinprodukt festgelegte Zweckbestimmung zu unterstützen. Diese weite Begriffsbestimmung...

juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster

Die „graubehaarte Zistrose“ steht im Ruf, vor Erkältungen und Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu schützen. Neuerdings droht sie auch dazu geeignet zu sein, Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten graue Haare wachsen zu lassen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 15.03.2010 in einem Zistrosenextrakt betreffenden Verfahren die Beweislast dafür, dass es sich bei einem Präparat um ein Medizinprodukt und nicht um ein Arzneimittel handelt, faktisch den Herstellern zugeschoben. Gegenstand des Verfahrens waren Tabletten und eine Gurgellösung, die im Wesentlichen aus einem Extrakt der...

medivendis.de ++ Medizinmarketing ++ Marketing für Medizinprodukte: Was müssen Sie beachten?

Die Werbung für Medizinprodukte ist - wie die Werbung für „Gesundheitsprodukte" generell - stark reglementiert. Die einschlägigen Vorschriften sind über diverse Gesetze verteilt, etwa über das Medizinproduktegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das allgemeine Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG). Dabei finden sich zahlreiche Überschneidungen und Redundanzen in den einzelnen Gesetzen, was gewisse Verbote anbelangt. Ohne hier auf die unterschiedlichen Paragraphen und deren Verhältnis zueinander im Einzelfall einzugehen, lässt sich folgende Systematisierung feststellen: Es bestehen Verbote zum Schutz vor...

juravendis Rechtsanwälte ++ Medizinprodukterecht: Die Werbung für Medizinprodukte - Was müssen Sie beachten?

Die Werbung für Medizinprodukte ist - wie die Werbung für „Gesundheitsprodukte" generell - stark reglementiert. Die einschlägigen Vorschriften sind über diverse Gesetze verteilt, etwa über das Medizinproduktegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das allgemeine Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG). Dabei finden sich zahlreiche Überschneidungen und Redundanzen in den einzelnen Gesetzen, was gewisse Verbote anbelangt. Ohne hier auf die unterschiedlichen Paragraphen und deren Verhältnis zueinander im Einzelfall einzugehen, lässt sich folgende Systematisierung feststellen: Es bestehen Verbote zum Schutz vor...

Iuri Pharmaceutico

Iuri Pharmaceutico Hochaktuelle Probleme, aber auch Darlegungen, die an Aktualität nicht verlieren, aus dem Bereich Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Heilmittelwerberecht sowie dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von ausgewiesenen Sachkennern dargestellt. Die Themen rechtfertigen den Festschrifttitel „Iuri Pharmaceutico“, in dem Freunde, Kolleginnen und Kollegen von Dr. Sander ihm mit 30 Beiträgen eine Festschrift gewidmet haben, die dem breiten Leistungsspektrum des Jubilars entsprechen weil sie nicht seine Schaffenskraft abbilden, sondern zugleich die Wertschätzung für dieses spezielle Rechtsgebiet...

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