Medizinprodukterecht

Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten-rien ne va plus?

Die Werbung für homöopathische Arzneimittel ist ein schmaler Grat. Solange solche Präparate nicht ausnahmsweise zugelassen sind und damit ein Wirksamkeitsnachweis im schulmedizinischen Sinne erbracht wurde, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden - so sagt es § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Umgehungsversuchen dieses Werbeverbots hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Im dortigen Fall hatte der Vertreiber eines homöopathischen Arzneimittels Angaben zu den Anwendungsbereichen der im Präparat enthaltenen Einzelsubstanzen gemacht und sich...

Gesundheitsbezogene Werbung weiter unter Beschuss

Der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin schießt weiter gegen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel und andere Gesundheitsprodukte vertreiben und für diese mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben. In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu entscheidenden Fall ging es um ein aus Hyaluronsäure und Granatapfelpulver zusammengesetztes Nahrungsergänzungsmittel. Das Produkt wurde mit diversen Anti-Aging-Aussagen beworben. Nach Auffassung des Gerichts konnte das Unternehmen jedoch nicht annähernd beweisen, dass die ausgelobten Wirkungen wissenschaftlich hinreichend gesichert bzw. allgemein anerkannt sind. Insbesondere...

Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack". Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansicht, das werbende Lebensmittelunternehmen verstoße mit der Verpackungsaufmachung gegen die Verbote irreführender Werbung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB und § 5 UWG. Der Verbraucher erwarte beim Anblick...

Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims

Angesichts der anstehenden Art. 13.1-Liste zur Verordnung 1924/2006 widmen sich die einschlägigen Abmahnvereine zunehmend der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel. Beanstandet wurde beispielsweise eine Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit getrocknetem Pilzpulver in Kapselform. Das Produkt wurde unter anderem mit Aussagen wie „Zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs verbessert dieser Vitalpilz die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit bei Stress“ oder „Vitalpilze zur Unterstützung einer gesunden Verdauung“ beworben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Werbung untersagt, da das Unternehmen...

Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung

„Krebsgefahr durch Cola-Farbstoff?“: Solche und ähnliche Schlagzeilen machen derzeit die Runde, nachdem zwei Cola-Hersteller angekündigt haben, ihre Rezepturen auf dem US-Markt hinsichtlich des Stoffes 4-Methylimidazol (4-MEI) zu überarbeiten. 4-MEI ist Bestandteil des auch in Deutschland zugelassenen Farbstoffs Zuckercouleur (E 150 d) und steht aufgrund entsprechender Versuche im Verdacht, zumindest bei Nagetieren Krebs auslösen zu können. Vieles spricht allerdings dafür, dass es sich um einen Sturm im Cola-Glas handelt. Denn die US-Gesundheitsbehörde FDA betont, ein Mensch müsse mehr als 1.000 Dosen Cola an einem Tag...

Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus!

Das Biozid-Produkte-Recht erfasst auch Erzeugnisse, die bloß mittelbar chemisch oder biologisch auf Schadorganismen einwirken, indem sie eine Kausalitätskette herbeiführen, die bei dem betreffenden Schädling eine Hemmwirkung hervorrufen soll. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2012 (C-420/10) entschieden. Der EuGH ist damit einem entsprechenden Votum des Generalanwalts gefolgt: http://www.juravendis.de/ratgeber-recht/web-blog/2011/11/09/594-biozidrecht-fuehrt-eine-mittelbare-wirkung-zu-einem-biozid-produkt.html Gegenstand des Verfahrens war ein Algenbekämpfungsmittel, das bei Eingabe in Wasser...

Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen

Anbieter von Gesundheitsprodukten, Kosmetikstudios und Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker etc.) nutzen zunehmen Gutschein-Dienste wie Groupon und City Deal. Damit steigt wieder die Gefahr von kostspieligen Abmahnungen, denn häufig werden dort gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind. Als aktuelles Beispiel ist die Fett-weg-Werbung mit Ultraschall und Kavitation zu nennen, die zurzeit von einigen Abmahnvereinen beanstandet wird. Auch einige Ärzte haben in letzter Zeit wegen angeblicher Verstöße gegen deren Berufsordnungen Abmahn-Post bekommen. Besondere Vorsicht ist geboten,...

Deutschland und die E-Zigarette: Willkommen in Absurdistan

Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen. Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen. Ganz anders sieht dies bei manchem Händler von elektronischen Zigaretten aus, der schon freundlichen Besuch von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft begrüßen durfte, weil er sich mit dem Vorwurf eines Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz konfrontiert sieht. Und auch...

Das Problem der ?Implied Health Claims? - ? ?enthält? = wirkt?

Angesichts des anstehenden Verbots vieler gesundheitsbezogener Aussagen für Lebensmittel, wollen viele Unternehmen ihre Claims zumindest mit einer ?enthält?- Aussage auf dem Etikett aufrechterhalten. Beispielsweise wird voraussichtlich die Aussage, dass Glucosamin die Gelenkfunktionen unterstützt, künftig nicht mehr zulässig sein. Da die Wirkweise von Glucosamin jedoch umfangreich im Internet beschrieben wird, könnte die Strategie lauten, zumindest die Aussage ?enthält Glucosamin? auf dem Produktetikett beizubehalten oder nur davon zu sprechen, dass Glucosamin ein Bestandteil des Knorpelgewebes ist. Das Problem ist, dass nach...

Tierkosmetika - ein spannendes Nischenprodukt im Gesundheitsmarkt

Mit der immer engmaschigeren Regulierung von Gesundheitsprodukten (siehe nur zuletzt die Health Claims Verordnung im Lebensmittelbereich) lohnt es sich für Unternehmen des Gesundheitssektors, solche Produktnischen zu erschließen, die zwar bislang eher abseitig waren, dafür aber noch einen vergleichsweise weitgehenden rechtlichen Spielraum bei der Gestaltung und Bewerbung von Produkten lassen. Eine solches spannendes Nischenprodukt sind Tierkosmetika. Ähnlich wie im Humanbereich ist die Unterscheidung von (Tier-)Arzneimitteln und (Tier-) Kosmetika deshalb von überragender praktischer Bedeutung, weil beide Produktkategorien unterschiedlich...

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