BVerwG

Deutscher Bundestag lässt kriminelle Vereinigungen in Staat und Justiz voll gewähren !

Hier kann jeder Bürger oder auch Journalist lesen, wie es wirklich um den Demokratischen Rechtstaat steht. Wenn Journalisten vom Staat zu Unrecht angegriffen werden, dann bitten Sie die Bürger in Petitionen um Beistand. Wenn wir Bürger aber vom Staat angegriffen werden, dann ist weder ein Journalist noch ein Rechtsanwalt bereit, einen wirklichen Demokratischen Rechtstaat zu verteidigen. An den Bundestag vom 16. Dezember 2018 per Fax übermittelt! 15. Dezember 2018 Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen! Nur per Fax: 030 – 227-36081 Deutscher Bundestag t Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Platz der Republik 1 11011 Berlin Wer beschützt uns Bürger vor kriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie mit Duldung des Deutschen Bundestages ? Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, in den Anlagen befinden sich 3 Schriftsätze...

Ausländerrecht: Ehegattennachzug unrechtmäßig bei ungesichertem Lebensunterhalt der Familie.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesverwaltungsgericht, 16.11.2010, Az.: 1 C 20.09 Beim Ehegattennachzug nach Deutschland ist grundsätzlich zwischen dem Ehegattennachzug zu deutschen ((§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ) und zu ausländischen Staatsangehörigen ((§ 30 AufenthG ) zu unterscheiden. Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Der Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen ist nach...

juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster

Die „graubehaarte Zistrose“ steht im Ruf, vor Erkältungen und Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu schützen. Neuerdings droht sie auch dazu geeignet zu sein, Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten graue Haare wachsen zu lassen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 15.03.2010 in einem Zistrosenextrakt betreffenden Verfahren die Beweislast dafür, dass es sich bei einem Präparat um ein Medizinprodukt und nicht um ein Arzneimittel handelt, faktisch den Herstellern zugeschoben. Gegenstand des Verfahrens waren Tabletten und eine Gurgellösung, die im Wesentlichen aus einem Extrakt der graubehaarten Zistrose bestehen und die nach den Angaben des Herstellers der Vorbeugung sowie der begleitenden Behandlung von Erkältungskrankheiten, Viruserkrankungen und bakteriellen Infektionen der oberen Atemwege dienen sollten. Dass diese Produkte nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte einzustufen seien,...

BVerwG: Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26. November 2009 entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Hersteller derartiger Geräte zu Recht verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch soweit diese fremde Altgeräte enthalten. Die Klägerin ist bei der beklagten Stiftung Elektro-Altgeräte Register als Herstellerin von Elektrogeräten, nämlich bestimmter hochwertiger elektronischer Kommunikationsgeräte, registriert. Die Stiftung organisiert als...

Inhalt abgleichen