Abgrenzung

Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung Abgrenzung

Es gibt im Rahmen der Absicherung der beruflichen Absicherung die beiden Formen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung zu unterscheiden. Beide haben gemeinsam, dass sie den Versicherten gegen Schadensersatzansprüche schützen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ergeben. Die Berufshaftpflicht schützt dabei lediglich den Versicherten selbst, die Betriebshaftpflicht versichert darüber hinaus auch sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens mit. Weitere Fakten zum Thema gibt es auf https://berufshaftpflichtversicherungen-heute.de/berufshaftpflicht-ohne-selbstbeteiligung/ . Was bei einer Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll ist Bei der Form der Berufshaftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Einschlüsse, die mit dem Anbieter vereinbart werden sollten. In erster Linie gilt die Abdeckung sämtlicher Risiken, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ergeben. Dabei gilt...

Aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei HMS. Barthelmeß Görzel

Arbeitsrecht: Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag Gegenstand des Werkvertrags ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg. Der Unternehmer wird durch einen Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Die Tätigkeit als solche ist hingegen Gegenstand eines Dienstvertrages. Bei einem Arbeitsverhältnis wird die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden, d.h. in persönlicher Abhängigkeit geleistet. Welches Rechtsverhältnis vorliegt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25. September 2013 Az.: 10 AZR 282/12 Quelle: PM Nr.: 55/13 Für Fragen speziell zu dieser Entscheidung oder auch zu anderen Themen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen unser Fachanwalt...

juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster

Die „graubehaarte Zistrose“ steht im Ruf, vor Erkältungen und Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu schützen. Neuerdings droht sie auch dazu geeignet zu sein, Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten graue Haare wachsen zu lassen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 15.03.2010 in einem Zistrosenextrakt betreffenden Verfahren die Beweislast dafür, dass es sich bei einem Präparat um ein Medizinprodukt und nicht um ein Arzneimittel handelt, faktisch den Herstellern zugeschoben. Gegenstand des Verfahrens waren Tabletten und eine Gurgellösung, die im Wesentlichen aus einem Extrakt der graubehaarten Zistrose bestehen und die nach den Angaben des Herstellers der Vorbeugung sowie der begleitenden Behandlung von Erkältungskrankheiten, Viruserkrankungen und bakteriellen Infektionen der oberen Atemwege dienen sollten. Dass diese Produkte nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte einzustufen seien,...

juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Beratung rund um das deutsche Gesundheitsrecht

juravendis Rechtsanwälte ist eine auf das Gesundheitsrecht und das gesundheitsnahe Medienrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Wir bieten Rechtsberatung für Unternehmen der Gesundheitsbranche und angrenzender Branchen zu deren spezifischen Fragestellungen. Wir beraten Unternehmen der Gesundheitsbranche und angrenzender Branchen zu deren spezifischen Fragestellungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in ++ der rechtlichen Abgrenzung unterschiedlicher Produkte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.) ++ der Kennzeichnung und Bewerbung von Produkten, insbesondere bei Aussagen...

Das verflixte siebte Jahr !? Neue Kraft für die Liebe durch gesunde Abgrenzung

Laut Statistik des statistischen Bundesamtes steigt die Scheidungsrate in den westlichen Gesellschaften stetig an. Im Jahr 2005 lag die Rate in Deutschland bei über 50 Prozent. Knapp 201.700 Ehen wurden geschieden. Mehr als die Hälfte der geschiedenen Ehepaare haben Kinder unter 18 Jahren. Das grundlegendste Bedürfnis im Leben aller ist das nach einer guten und sicheren Partnerschaft. Aus Angst ihre Beziehung zu verlieren, erdulden viele Menschen oft zu viel. Etliche Ehe- und Beziehungsschwierigkeiten haben ihren Ursprung im gestörten Umgang mit den eigenen Grenzen. Lernen bereits Kinder nicht den Umgang mit gesunden Grenzen,...

Inhalt abgleichen