Kunstfälscherprozess

Verfassungsbeschwerde nach geplatztem Kunstfälscherprozess: Ehemaliger Kunsthändler sieht Recht auf faires Verfahren verletzt

Ende Januar ging vor dem Landgericht Bückeburg (Niedersachsen) ein kurioser Kunstfälscherprozess ohne Urteil zu Ende. Nachdem die sowieso schon wacklige Anklage restlos in sich zusammengebrochen war, wurde das Verfahren im Gerichtssaal gegen den Willen des Angeklagten eingestellt. Die Justiz wollte offenbar einen Freispruch um jeden Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant und dem zeitgenössische Maler Tom Sack (28), der früher in Berlin und Rinteln (bei Hannover) auch mit Kunst und Antiquitäten gehandelt hat, gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 201 Fällen vorgeworfen. Es wurde Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben, was bei...

Kunstfälscherprozess: Haftstrafe für zeitgenössischen Künstler erwartet

In dem seit Anfang Oktober andauernden Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten um gefälschte Kunstwerke von Ernst Ludwig Kirchner, Paul Cézanne, Amedeo Modigliani und weiteren berühmten Künstlern wird möglicherweise schon am 30. November das Urteil gesprochen. Dem zeitgenössischen Künstler Tom Sack, Jahrgang 1982, wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 in insgesamt elf Fällen selbstgefertigte Kunstfälschungen über das Internet als vermeintliche Originalwerke verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Beweisführung insgesamt fünf Sachverständige aufgeboten, darunter einen 82 Jahre alten emeritierten Professor für Kunstgeschichte aus Hamburg. Einige der Kunstkäufer mussten ebenfalls ihre Aussage machen, konnten sich aufgrund des langen Zeitablaufs zumeist aber kaum noch an die Details der Transaktionen erinnern. In jahrelangen, aufwändigen Ermittlungen hatte das LKA Berlin etwa zehn Aktenordner über Tom...

Künstler erneut wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen auf der Anklagebank

Am 1. Dezember 2009 um 12:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Rinteln erneut eine Verhandlung wegen der Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens statt. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft dem Künstler Tom Sack diesmal die Veröffentlichung der staatsanwaltschaftlichen Berufungsbegründung in der Strafsache wegen des auf Leinwand gemalten Staatsanwalts, des veröffentlichten Videos einer Hausdurchsuchung und der Veröffentlichung eines Durchsuchungsbefehls vor. Sack wurde am 31. März dieses Jahres wegen der ersten beiden Vorwürfe freigesprochen und wegen der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls lediglich verwarnt. Die Veröffentlichung von amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens steht in Deutschland nach § 353d Nr. 3 StGB unter Strafe, wobei sich die unter dem Gesichtspunkt der Presse- bzw. Meinungsfreiheit umstrittene Norm im Abschnitt "Straftaten im Amt" des Strafgesetzbuchs befindet. Ferner ist...

Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg blamiert sich erneut im Vorgehen gegen den Künstler und mutmaßlichen Kunstfälscher Tom Sack aus Rinteln bei Hannover. Die im April dieses Jahres beim Landgericht Bückeburg eingereichte Anklageschrift, welche neben der klassischen Kunstfälschung auch die Vermarktung von selbstgemalten Bildern unter eigens hierfür erfundenen Künstleridentitäten mit wohlklingenden Legenden zum Gegenstand hat, wurde von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts nun zerpflückt. Im einem Sitzungsbericht der Kammer, welcher dem Rechtsanwalt des Angeschuldigten, Roman von Alvensleben aus Hameln, zugestellt wurde,...

Fall Tom Sack: OLG Celle weist Klageerzwingungsantrag ab - Staatsanwalt unterliegt Verbotsirrtum

Ein Antrag des Künstlers und mutmaßlichen Kunstfälschers Tom Sack auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen einen Staatsanwalt, der im Rahmen einer Hausdurchsuchung die gewaltsame Wegnahme einer Videokamera zur Vermeidung von Filmaufnahmen angeordnet hat, wurde vom Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 08. September 2009 - 2 Ws 185/09 - aus formalen Gründen abgewiesen. Der Senat führt in seiner Begründung aus, dass in dem Antrag u.a. nicht ausreichend auf die subjektive Tatseite des beschuldigten Staatsanwalts eingegangen werde. So dränge sich vor dem Hintergrund der zu dem Problemkreis der Gegenwehr gegen Filmaufnahmen...

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