Haftgrund

Die Einleitung der Untersuchungshaft

von Nicola Kulp - OPTIMUS Redaktion In den Beispielfällen des US-amerikanischen Gefangenenlagers Guantanamo nehmen die Auswirkungen des folgenden juristischen Problems der USA wohl für jedermann begreiflich Gestalt an: Dem US-amerikanischen Strafprozessrecht fehlt es an klaren Eingriffsvorlagen und die Rechtsprechung des U.S. Supreme Court lässt deutliche Anweisungen für die ausführenden Beamten vermissen. Daraus ergibt sich ein kaum noch überschaubarer Ermessensspielraum für US-amerikanische Polizeibeamte,der gravierende Konsequenzen für verdächtigte Personen haben kann. Dennoch: das US-amerikanische Recht hat im Hinblick auf die Untersuchungshaft gegenüber dem deutschen einige Vorteile vorzuweisen. Wie diese sich im Einzelnen darstellen, erläutert Dr. Anja Markwordt Skehan in Ihrer rechtsvergleichenden Studie zur Inhaftierung des Verdächtigen im Vorverfahren in Deutschland und den USA. Die Autorin, die an der Technischen Universität...

Anwalt Frankfurt Strafrecht Verkehrsrecht: Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Die U-Haft ist eine staatliche Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Zweck ist es hier einzig, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Polizei ist noch keine U-Haft. Ein Beschuldigter ist dann aber unverzüglich dem Haftrichter vorzuführen, der über die Haftfrage zu entscheiden hat. Weiterhin muss ein sogenannter dringender Tatverdacht vorliegen. Dieser liegt vor, wenn nach Prüfung der Sachlage anhand der Akte eine spätere Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Über den dringenden Tatverdacht hinaus muss dann ein Haftgrund gegeben sein. Diese werden im Gesetz abschließend aufgezählt und sind Flucht, Fluchtgefahr...

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