Frankfurter Kreisel

Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat. Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand: “…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”. Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar. Unser Rat: Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt: Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen. Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier Niemals einer...

Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen gegen INET-Dienstleistungen GmbH

In einem unter dem Az.: 257 UJs 727590/11 – VMA bei der Staatsanwaltschaft MünchenI geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu Lasten der Geschädigten sind aufgrund laufender Ermittlungen folgende Tatsachen bekannt. Auf dem Konto der UniCredit Bank AG, ehemals HypoVereinsbank AG, Kontonummer 10030726, der Firma INET-Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zlatko ILIC, Nymphenburger Straße 4, 80335 München gehen Zahlungen aufgrund sogenannter Abofallen, sprich Geltendmachung unberechtigter Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen, ein. Die unbekannten Täter versenden hierzu Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, in denen sie den Empfängern vortäuschen, ein Inkassounternehmen zu sein. Die Zahlungsaufforderungen werden nicht unter der Firmenbezeichnung „INET-Dienstleistungen GmbH“ sondern unter der Firmenbezeichnung „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“...

Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil gegen Michael Burat verkündet

Gestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig. Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus. 2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt. Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete: “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.” Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert: “Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”. Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen. Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch...

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