Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil gegen Michael Burat verkündet

Gestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig.

Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus.

2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt.

Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen.

Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete:

“Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”

Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert:

“Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”.

Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen.

Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so das Gericht) wertete der vorsitzende Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.

Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat:

“Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.”

Was die Bewährung insgesamt bedeutet, werden die Urteile aus Osnabrück und Hanau nach der Rechtskräftigkeit zeigen.

Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig.

Merke:

Sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Gelder kümmern.

Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.
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