Bußgeldbescheid

Michael Oehme: Doch kein "Massensterben" bei Finanzanlagenvermittlern?

St Gallen, 04.07.2013. Nach anfänglich eher schleppenden Registrierungszahlen war die Branche überrascht, dass die Anzahl der zugelassenen Finanzanlagenvermittler in den letzten Wochen doch deutlich angestiegen ist. Insgesamt 16.845 zugelassene Vermittler gibt es mit Stand 15. Juni 2013, so die öffentliche Statistik des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) (nachzulesen unter http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/oeffentliches-wirtschaftsrecht/versicherungsvermittlung-anlageberatung/zahlen-und-fakten/eingetragene-vermittler). 16.678 mit Zulassung nach Paragraf 34 f (1) Nr. 1 GewO (Investmentfonds), 4.407 nach Paragraf 34 f (1) Nr.2 GewO (Geschlossene Fonds) und 1973 nach Paragraf 34 f (1) Nr. 3 GewO (sonstige Vermögensanlagen, z.B. Genossenschaftsanteile, Genussrechtskapital und Namensschuldverschreibungen). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl noch deutlich erhöhen wird, denn nach Angaben der DIHK liegt derzeit...

Punkte im Flensburger Zentralregister

Im Flensburger Zentralregister gibt es Punkte für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 40,00 EUR ausgesprochen wird. Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist gesetzlich geregelt und erfolgt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils. Punkte werden bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren und bei Verkehrsstraftaten nach fünf Jahren wieder gelöscht. Bei Straftaten mit Alkohol- oder Drogenhintergrund beträgt die Tilgungsfrist sogar 10 Jahre. Allerdings findet eine Löschung der Punkte nur dann statt, wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine weiteren Punkte eingetragen worden sind. Mit jedem neuen Punkteeintrag fängt damit die Frist von neuem an zu laufen. Allerdings gilt für die Punkte durch Ordnungswidrigkeiten eine absolute Frist von fünf Jahren, nach denen der bis dahin verjährte einzelne Punkt zu löschen ist....

Bußgeld durch Radarfalle? Die Revolution der Radarwarner. Der neue BEL STiR PLUS

Für eine Innovation für 2010 hat jetzt der weltweit führende Radarwarner-Hersteller Beltronics gesorgt. Durch eine konsequente Weiterentwicklung ihres bekannten Topmodells, den BEL STiR, hat Beltronics die Eigenschaften nicht nur durch die GPS Funktion gegen feste Radarfallen verbessern können, sondern hat gleichzeitig das Problem mit Bußgeldern beim Auffinden eines einsatzbereiten Radarwarners vorgesorgt. Binnen Sekunden lässt sich der BEL STiR+ Radarwarner in ein Dummy umwandeln. Der Trick: Per Tastenkombination wird die gesamte Firmware gelöscht und der Radarwarner funktionsuntüchtig gemacht. Somit hat die Polizei das Nachsehen, falls Sie kein funktionstüchtiges oder wie es die Gesetzgebung nennt, "betriebsbereites" Gerät vorfindet, damit ein Bußgeld überhaupt fällig wird. Zuhause kann binnen Sekunden Ihr Radarwarner wiederbelebt werden. Mittels USB Schnittstelle, mit dem Sie die notwendige Firmware wieder kinderleicht aufspielen...

Neues Buch für Autofahrer: Der Bußgeldhammer, erfolgreich gegen den Knöllchenwahn

„Der Bußgeldhammer“, erfolgreich gegen den Knöllchenwahn, ist das gerade erschienene Buch aus der Reihe „Durchblick“ des Brehnaer Buchautors Claus Goeddaeus. Man merkt dem Buch an, dass der Autor weiß, wovon er spricht, teils aus seiner eigenen Erfahrung, teils durch umfangreichen Recherchen. Hier ist ein ausgepuffter Jurist am Werke, der nicht aus dem Elfenbeinturm der Juristerei heraus fade, intellektuelle und für Otto-Normalverbraucher unverständliche Darstellungen wiedergibt, sondern hier werden knallharte und verdammt gute Ratschläge erteilt. Besonders „normale Verkehrsteilnehmer“ erhalten in dem Buch viele...

VERKEHRSRECHT – SCHNELLRATGEBER IM BUßGELDVERFAHREN - Thema heute: Der Bußgeldbescheid

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten. Nicht selten ist in der zumindest zeitweise Verlustes der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weit reichenden Folgen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten. Nicht selten droht häufig der Verlust des Arbeitsplatzes. Lassen sich durch diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Ordnungswidrigkeitenrechts nicht verunsichern. Wird das Bußgeldverfahren nach Anhörung (vgl. unseren...

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