Auszug

Thomas Filor: Vom Immobilieneigentum profitieren ohne Auszug

Immobilieneigentum kann vor allem im Alter sehr nützlich sein. Wie man von seiner Immobilie finanziell profitieren kann, ohne ausziehen zu müssen. Magdeburg, 12.05.2020. „Ein Eigenheim lässt sich ideal für den Ruhestand nutzen. Nicht jeder möchte seine Immobilie später vererben. Ein Auszug kommt für viele Menschen nicht in Frage. So kann die Immobilie unter anderem an ein Finanzinstitut überschrieben werden. Anbieter garantieren dabei ein lebenslanges Wohnrecht zuzüglich einer monatlichen Zahlung. Im Todesfall eines Bewohners vermietet das Finanzinstitut die Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Eigentümer haben laut Filor mehrere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Umkehrhypothek. „Bei dieser Option belastet ein Eigentümer die Immobilien mit einem Kredit. Das Geld muss in einer vertraglich vereinbarten Zeit zurückgezahlt werden. Oft kann diese Summe an Geld erst durch einen Verkauf generiert werden....

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung bestimmte Vorgaben des Vermieters beachten. Vor allem in Bezug auf Renovierungen herrscht jedoch mitunter Unsicherheit. Das Immobilienportal myimmo.de informiert darüber, welche Punkte bei einem Auszug zu berücksichtigen sind. Unklarheit besteht häufig darüber, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben werden muss. Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierung bei Auszug ( http://www.myimmo.de/ratgeber/umzug/auszug ). Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass der Mieter bestimmte Renovierungen beziehungsweise Schönheitsreparaturen durchführt, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Solche Regelungen betreffen unter anderem das Streichen der Wände. Klauseln zum Abschleifen von Parkettböden oder zum Reinigen von Teppichen sind dagegen unwirksam. Hierfür kann der Mieter in der Regel nicht in die Pflicht genommen werden. Unwirksam sind auch einige Vorgaben hinsichtlich der Farbwahl....

Mietrecht: Farbwahlklausel in formularmäßigem Mietvertrag unwirksam.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesgerichtshof, 14.12.2010, Az.: VIII ZR 198/10 Kein Bereich im Mietrecht ist so umstritten, wie die Verteilung der Renovierungspflichten zwischen Mieter und Vermieter sowie die Reichweite dieser Pflichten. Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die dafür notwendigen Schönheitsreparaturen auszuführen. Da dies jedoch regelmäßig mit hohen Kosten verbunden ist, versuchen Vermieter diese Verpflichtung immer wieder auf den Mieter abzuwälzen. Dies ist auch grundsätzlich zulässig, allerdings müssen dabei bestimmte Regeln durch den Vermieter eingehalten werden. Insbesondere formularmäßig vorformulierte Mietverträge, die vielen Vermietern zum Beispiel durch ihre Vermietervereine zur Verfügung gestellt werden, enthielten früher oftmals Klauseln, die gem. § 307 BGB als unangemessenen benachteiligend für den Mieter...

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