AsylbLG

Sozialhilfe-Fachverfahren für Verbandsgemeinden auch in 2012 verfügbar

Limbach, den 19.01.2012. INFOsys Kommunal, Hersteller von Software-Fachverfahren für das Sozial- und Jugendwesen, verlängert das Angebot "Care4 Sozial VG" aufgrund des hohen Interesses um ein Jahr. Care4 Sozial in der Verbandsgemeindeversion beinhaltet alle für die typischen Arbeiten in einer solchen Kommune benötigten Module. Hinzu kommt ein umfangreiches Servicepaket, das die Anwender von zeitaufwendigen Arbeiten entlasten soll, und somit alle Bedürfnisse der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden abdeckt. Das gesamte System wird praktisch schlüsselfertig ausgeliefert. Auch die Kosten sind klar definiert, denn die Verbandsgemeindeversion wird zum festen Preis angeboten. Das ursprünglich bis 31.12.2011 gültige Angebot wurde nun bis einschließlich Dezember 2012 verlängert. Verbandsgemeinden, die in diesem Jahr einen Verfahrenswechsel anstreben, können auf der Homepage von INFOsys Kommunal weitere Informationen und Kontaktdaten bekommen. Über...

INFOsys Kommunal Care4 wird einheitliches saarländisches Fachverfahren für Wohngeld

Limbach, den 23.08.2011. Die saarländischen Landkreise, die seit vielen Jahren mit einem einheitlichen Fachverfahren Wohngeld-Leistungen vergeben, haben sich im Zuge ihres Auswahlverfahrens für ein neues Programm auf die Anschaffung von Care4 Wohngeld geeinigt. Damit wird INFOsys Kommunal, als saarländisches Unternehmen, Dienstleister für das gesamte Heimatbundesland. Im Zuge der Ablösung des Altverfahrens wird Care4 ab Herbst 2011 in allen saarländischen Landkreisen verfügbar sein, und somit an 60 Arbeitsplätzen in den Landkreisen parallel genutzt werden. Als Rechenzentrum wird dabei der bisherige Anbieter, das Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saabrücken (IKS) in Erscheinung treten. IKS leistet dabei nicht nur das Hosting der Server und den Anschluss aller Landkreise via Terminalserver-Lösung, sondern wird auch den gesamten First-Level-Support für Care4 Wohngeld übernehmen. Beate Hoßfeld, Geschäftsführerin...

Behörde ist auch dann für das Existenzminimum eines Asylbewerbers verantwortlich, wenn Angehörige die Leistung verweigern

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Sozialgericht Dortmund, 11.05.2011, S 47 AY 58/11 ER Mittellose ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge erhalten in aller Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zu diesem Grund beinhaltet das AsylbLG – neben den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe – ein eigenständiges existenzsicherndes Leistungsrecht. Gegenüber dem Leistungsniveau der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder auch der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) ist das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes allerdings deutlich eingeschränkt. Der Regelfall der Hilfegewährung nach dem AsylbLG ist somit die Gewährung von Sachleistungen oder Wertgutscheinen. Geldleistungen sind nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände sowie in Gestalt eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung zulässig. Das Sozialgericht Dortmund hatte...

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