Unfallverhütungsvorschrift

Was ist die DGUV Vorschrift 2 ?

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die für Betriebsärzte und Fachkräfte eine Arbeitssicherheit darstellen kann. Die Vorschrift beschreibt beispielsweise die verschiedenen Betreuungsmodelle und die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung. Die Vorschrift, die seit 2011 erlassen wurde räumt den Unternehmern mehr Flexibilität bei der Erfüllung der rechtlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein - so werden die Arbeitgeber dazu angehalten die sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Aspekte stärker zu berücksichtigen, bzw. sie werden in die Mangel genommen sich mit Sicherheit und Gesundheit stärker auseinanderzusetzen. Die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wird auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge herausgefunden. Daraus ergibt sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit...

Fremdfirmenregelung und Werkvertrag

Sie sind der Meinung Arbeiten an Fremdfirmen zu vergeben und somit auch die Verantwortung im Arbeitsschutz vergeben zu haben? Weit gefehlt! Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber hinsichtlich der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Für die Arbeitgeber besteht außerdem die Pflicht, sich gegenseitig über die bei der Arbeit entstehenden Gefahren zu unterrichten und die Arbeitsschutzmaßnahmen abzustimmen. Außerdem muss ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber in seinem Betrieb beschäftigt, sich vergewissern, dass diese hinreichend unterwiesen sind (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Nahezu identisch finden sich diese Forderungen auch in § 6 BGV A1 "Grundsätze der Prävention". Informationen für die Praxis enthalten im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk die BGI 528 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren" und die BGI 865 "Einsatz...

Prüfinhalte, Prüffristen und Prüfzyklen von BGV A3 (BetrSichV) und Co.

Unternehmen in Deutschland unterliegen zahlreichen gesetzlichen und – sofern sie zertifiziert sind – normativen Forderungen. Viele dieser Forderungen beinhalten Prüfungs-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Hierbei kommen beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung oder auch die BGV A3 zum Tragen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche am 3. Oktober 2002 in Kraft getreten ist, enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Darüber hinaus konkretisiert sie die Gefährdungsbeurteilung in § 3. Hinsichtlich überwachungsbedürftiger Anlagen sind neben gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel zusätzlich noch besondere Vorschriften geltend. Diese besonderen Vorschriften nach Abschnitt 3 fordern insbesondere eine Prüfung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen...

DFS Deutsche Folienservice baut Service aus: Online-Shop auf Foljen.de gestartet

Jena, 03.02.2009 – Die DFS Deutsche Folienservice GmbH hat einen Online-Shop für den Internetservice "Foljen.de" gestartet. Damit sind unter www.foljen.de ab sofort alle berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen sowie viele weitere Motive bestellbar. Mit dem neuen Online-Shop erweitert die DFS ihr Portal zur Bestellung selbst kreierter Werbefolien und –schriften. Realisiert wurde der Shop von der Logoclean Softwareentwicklung. Parallel zum Launch des Online-Shops hat die DFS ein Kundenbewertungstool eingeführt. "Wer heutzutage im Online-Handel erfolgreich sein will, muss Vertrauen...

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