TUI-Hauptversammlung

TUI-Hauptversammlung - Qualitätsmanagement bleibt im Focus

In der gestrigen (15.02.12) Hauptversammlung der TUI wurde beantragt, dem Vorstand wegen des offensichtlich desolaten Zustands der Aufbau- und Ablauforganisation im Konzern und insbesondere bei der Konzerntochter Gebeco die Entlastung zu verweigern. Grundlage der Vorwürfe ist die Fallstudie des Antragstellers und Fachmannes für Führungs-Qualitätsmanagements mit 35jähriger Erfahrung, in der die Behandlung zweiter Kunden detailliert dokumentiert ist. Diese hatten bei der TUI-Tochter Gebeco eine Fern-Studienreise gebucht. Der für 250 Euro pro Person hinzugebuchte Zubringerflug nach Frankfurt wurde wegen tagelanger witterungsbedingter Probleme in Frankfurt gestrichen. Sowohl Gebeco wie auch der TUI-Vorstand waren nicht bereit, das Versagen des Qualitätsmanagements anzuerkennen. Sie akzeptierten weder das Angebot der Kunden, die Reise nachzuholen, noch waren sie bereit, den Kunden den Reisepreis zu erstatten. In der Hauptversammlung wurde...

TUI-HV 2012 - Kann Qualitätsmanagement durch heiße Luft ersetzt werden?

Der TUI-Vorstand sieht sich in der bevorstehenden Hauptversammlung mit einem Gegenantrag konfrontiert. Darin wird die Hauptversammlung aufgefordert, ihm wegen Verletzung der Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und damit der Interessen der Aktionäre der TUI AG die Entlastung zu verweigern. Bisher hat der TUI-Vorstand die im Gegenantrag erhobenen und genauestens spezifizierten Vorwürfe nicht einmal ansatzweise entkräften können. Statt dessen bezeichnet der Vorstand die in einer bei READ Rüdenauer Edition Autor Digital erschienenen und dort auch in Kurzfassung kostenlos erhältliche Studie dokumentierten Mängel als „Unterstellungen“ und behauptet lapidar: „Im TUI-Konzern wird ein effizientes und kundenfreundliches Qualitätsmanagement praktiziert.“ Es ist offensichtlich, daß dem TUI-Vorstand belastbare Gegenargumente fehlen. Woher sollten sie auch kommen? Aktionäre, die ihr Geld langfristig ertragreich...

TUI-Hauptversammlung – Vorstand kann Vorwürfe nicht entkräften

^Der TUI-Vorstand sieht sich in der am 15.02.2012 stattfindenden Hauptversammlung mit einem Gegenantrag konfrontiert, ihm die Entlastung zu verweigern. Begründet wird der Antrag mit seinem Versagen beim Qualitätsmanagement der Kundenbeziehungen, das in einer bereits veröffentlichten Fallstudie mit dem Titel: „Qualitätsmanagement in der Praxis - Wenn Kunden sich als Beuteopfer fühlen - ein “Reise”-Erlebnis mit Gebeco/TUI“ (erschienen bei RÜDENAUER EDITION AUTOR DIGITAL und unter http://www.read.ruedenauer.de/Buchladen/BucQMprax/bucqmprax.html jedermann zugänglich – in einer Kurzfassung auch kostenlos.) nachgewiesen wird. In seiner Stellungnahme zu dem Gegenantrag, in dem beantragt wird, ihm wegen Verletzung der Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 (1) AktG) und damit der Interessen der Aktionäre der TUI AG die Entlastung zu verweigern, bezeichnet der TUI-Vorstand die in der Fallstudie zuverlässig...

TUI-Hauptversammlung: Wind von vorn

Dem ohnehin nicht glücklich manövrierenden TUI-Konzern bläst jetzt auch von Kundenseite der Wind ins Gesicht. Wegen offenkundigen Managementversagens im Bereich der Kundenbeziehungen will der TUI-Aktionär Manfred R.A. Rüdenauer beantragen, dem Vorstand auf der bevorstehenden Hauptversammlung die Entlastung zu verweigern. Anständige Kundenbeziehungen auf der Basis eine gut funktionierenden Qualitätsmanagements sei schließlich die geschäftliche Achillesferse von Reiseveranstaltern. Grundlage der Vorwürfe ist eine Fallstudie, in der die Praxis des Qualitätsmanagements analysiert wird. Gegenstand der Analyse ist der Umgang...

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