Softwaremanipulation

Dieselskandal: Softwaremanipulation bei 130.000 Fahrzeugen mit V6-Dieselmotor von Audi - Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhängt wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen einen Zwangsrückruf für die Audi-Modelle A4, A5, A6. A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Weltweit sind von der Anordnung knapp 130.000 Fahrzeuge betroffen, davon sind es allein Deutschland 78.000. Softwareupdate erforderlich: Schadstoffminderung erfolgt bislang nicht im realen Verkehr Ganz konkret beanstandet das KBA eine sogenannte Aufheizstrategie: Die schadstoffmindernde, schnelle Motorwärmefunktion springe nahezu nur auf dem Prüfstand an, im realen Verkehr bleibe diese Schadstoffminderung jedoch aus. Der zum VW-Konzern gehörende Autobauer Audi müsse dem KBA bis spätestens Anfang Februar eine Lösung vorlegen. Sollten die Software-Updates vom KBA freigegeben werden, müsse der Hersteller die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und entsprechend umrüsten; für den Abschluss der Rückrufaktion soll dann eine Frist von 18 Monaten eingehalten werden....

18.08.2017 Verurteilung von VW wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung im Diesel-Skandal

Mit Urteil vom 12.07.2017 zum Az.: 7 O 159/16 sowie mit Urteil vom 19.07.2017 zum Az.: 7 O 147/16 hat das Landgericht Krefeld die Volkswagen AG zum Schadensersatz wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Wie zuvor bereits das LG Hildesheim (3 O 139/16 und 3 O 297/16), das LG Mönchengladbach (10 O 84/16) und das LG Nürnberg-Fürth (8 O 2404/16, 9 O 3631/16, 8 O 3707/16, 9 O 4238/16, 8 O 5990/16, 9 O 6119/16, 8 O 6120/16, 8 O 6196/16 und 9 O 7324/16) wies auch das LG Krefeld die pauschale Behauptung der VW-Anwälte, der Vorstand der Volkswagen AG hätten nichts von den Softwaremanipulationen gewusst, als unzureichend zurück. Bereits auf der Grundlage der offenkundigen Tatsachen hätte der Vorstand der Volkswagen AG Kenntnis von den Tatsachen gehabt haben müssen, über die sie später beim Ausfüllen der Übereinstimmungsbescheinigungen täuschte. Angesichts des lange bekannten Zielkonflikts zwischen möglichst geringer Kohlendioxidemission...

Was sich Volkswagen gegenüber dem Volke wagt.

Den Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu. (München, 23.September 2015) Bislang spielt sich die Manipulation der Ausstoßwerte jenseits des Atlantiks ab. Auch wenn für die zu erwartenden Strafzahlungen der amerikanischen Behörden Rückstellungen diesseits gebildet werden, kann sich die Manipulation verstärkt in Deutschland bzw. vor deutschen Gerichten niederschlagen. Den Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Bender: Sind in dem Verkaufsprospekt bzw. Kaufvertrag Angaben zu den Emissionswerten enthalten und weichen diese von dem Tatsächlichen ab, liegt ein Sachmangel im Sinne des deutschen Kaufrechts vor. Danach ist der Kaufgegenstand fehlerhaft, wenn bei der Aushändigung des Fahrzeuges die wertbildenden Faktoren entweder nicht dem Vertrag oder der vorausgesetzten Verwendung entsprechen. Hierzu gehören auch solche Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers...

Was sich Volkswagen gegenüber dem Volke wagt

Den Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu. Bislang spielt sich die Manipulation der Ausstoßwerte jenseits des Atlantiks ab. Auch wenn für die zu erwartenden Strafzahlungen der amerikanischen Behörden Rückstellungen diesseits gebildet werden, kann sich die Manipulation verstärkt in Deutschland bzw. vor deutschen Gerichten niederschlagen. Den Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Bender: Sind in dem Verkaufsprospekt bzw. Kaufvertrag Angaben zu den Emissionswerten enthalten und weichen diese von dem Tatsächlichen ab, liegt ein Sachmangel im Sinne des deutschen Kaufrechts vor. Danach ist der Kaufgegenstand...

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