Schonvermögen

Schonvermögen für Grundsicherungsempfänger mit Handicap muss deutlich stärker erhöht werden!

Personen mit einem Handicap haben zahlreiche Mehrausgaben gegenüber Mitbürgern ohne eine Beeinträchtigung, weshalb es aus Sicht des Sozialberaters der Anlaufstelle "Beratung mit Handicap", Dennis Riehle, dringend notwendig erscheint, dass behinderte Grundsicherungsbezieher ein höheres Schonvermögen zurückbehalten als Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger ohne eine Beeinträchtigung: "Sie müssen eine gewisse finanzielle Flüssigkeit und Flexibilität behalten, weil das Risiko groß ist, dass sie kurzfristig Geld bereitstellen müssen - beispielsweise für unerwartet notwendig werdende Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Selbstbehalte bei teuren Medikamenten, die teilweise eben nicht durch die Sozialleistungen abgedeckt werden. Es braucht daher für behinderte Personen einen größeren Spielraum, auf plötzliche Lebensveränderungen reagieren zu können. Dafür bedarf es mehr Beinfreiheit, was das Restvermögen angeht, welches Antragsstellern...

ABiD e.V. fordert höhere Schonvermögen in der Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

"Bei der Bedürftigkeitsprüfung sollten Rücklagen für Rente und Wohnen unberücksichtigt bleiben!" Mit der Einführung des sogenannten "Bürgergeldes" soll auch in der Sozialhilfe, explizit der Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung, das Schonvermögen erhöht werden. Allerdings soll es bei Empfängern von Leistungen nach SGB XII im Gegensatz zu Arbeitsuchenden lediglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Dies hält der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland für zu wenig, wie ABiD-Sozialberater Dennis Riehle in einer aktuellen Stellungnahme mitteilt: "Warum hier Unterschiede zwischen dauerhaft erwerbsgeminderten Sozialhilfe-Beziehern und Langzeit-Arbeitslosen gemacht werden sollen, erschließt sich mir nicht. Denn immerhin treffen die Argumente, mit denen das unantastbare Vermögen von Bürgergeld-Empfängern erhöht werden soll, in gleicher Weise auf Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zu. Insofern rechtfertigt...

DFK Deutsches Finanzkontor AG informiert zur Pflegeversicherung

Elternunterhalt: Wie sich eine finanzielle Belastung der Kinder im Pflegefall vermeiden lässt. "Eltern haften für ihre Kinder!" Diesen Satz kennen die meisten. Denn die fünf Wörter sind an jeder Baustelle auf Schildern zu lesen. "Was aber sicher wenigen bewusst ist: Dieser Satz kann auch im umgekehrten Sinne gelten", sagt Eduard Fuchs, Versicherungsexperte bei der DFK Deutsches Finanzkontor AG . Es gibt durchaus Situationen, in denen Kinder für ihre Eltern haften. Eine dieser Situationen betrifft die Pflege der eigenen Eltern. Mit einer Pflegeversicherung kann dieses Problem schon vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit gelöst werden. Zuerst zahlt der Pflegebedürftige selbst und Schonvermögen bleibt erhalten. Wird ein Mensch in Deutschland pflegebedürftig, so muss er zunächst selbst für die Pflegekosten aufkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim erfolgt. Hierzu werden alle Einkünfte, wie zum...

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