Prospekthaftung

Alternative Haftungsdach?

Wie bereits in der Mitteilung zum neuen § 34f der Gewerbeordnung (GewO) auf unserer Homepage (www.bernd-rechtsanwaelte.de) angeklungen, kann es Sinn machen für unabhängige Finanzanlagevermittler, sich einem sogenannten Haftungsdach anzuschließen. Mit Inkrafttreten am 1.1.2013 besteht für Berater und Vermittler von Finanzprodukten die Pflicht eine entsprechende Erlaubnis bei der Industrie- und Handelskammer einzuholen. Von der Erteilung abhängig sind aber einige Faktoren, unter anderem ein aktueller Sachkundenachweis. Daher kann ein Haftungsdach eine sinnvolle Option darstellen Doch was ist ein Haftungsdach und worin können Vor- und Nachteile liegen. Darum soll es im Folgenden gehen. Ein Haftungsdach ist zunächst als Ausnahme von der Regel zu betrachten, dass Finanzanlagevermittler und -berater eine Listung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen. Sie werden stattdessen über das Wertpapierhandelsgesetz...

Haftung des Wirtschaftsprüfers

Mit Urteil vom 21. Februar 2013 entschied das BGH, inwieweit ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen für eigene Aussagen in einem fremden Emissionsprospekt in Haftung genommen werden kann. Bei der Beklagten handelte es sich um ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Von diesem verlangen die Kläger Schadensersatz wegen eines ihrem Vortrag nach falschen Wirtschaftsprüfertestats. Die Prüfer erteilten im Jahr 2004 der Emittentin der von den Klägern gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen einer Wohnungsbaugesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Jahr 2003. Im Jahr 2006 wurde über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Kläger machen geltend, dass sich die finanzielle Situation der Wohnungsbaugesellschaft bereits im Jahre 2003 in einem desaströsen Zustand befand, was für die Wirtschaftsprüfer ohne weiteres zu erkennen gewesen sei. Die Berufungsinstanz hatte einen Anspruch wegen...

Der Verkaufsprospekt und seine Vollständigkeit

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste sich im Urteil vom 5. März 2103 mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen ein Emissionsprospekt als vollständig anzusehen ist. Dabei ist nach Ansicht des BGH nicht isoliert auf bestimmte Umstände oder Aussagen im Prospekt, sondern auf dessen Gesamtbild abzustellen, das dem Anleger gegenüber, durch diesen Prospekt nach sorgfältiger und aufmerksamer Lektüre vermittelt wird. Der Kläger zeichnete im Jahre 1993 auf Grundlage des Emissionsprospekts Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds, der in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert war. In dem Prospekt heißt es zur Haftung unter anderem, dass die Gesellschafter der GbR gegenüber Gläubigern haften, "zunächst" aber das dem Immobilienfonds gehörende Grundstück verwertet werden solle. Zur Projektfinanzierung nahm die GbR Darlehen auf, die durch Grundschulden gesichert wurden. In den Darlehensverträgen...

§ 34f GewO - Eine Übersicht

Seit dem 01.01.2013 gilt nun der neue § 34f GewO – trotzdem herrscht noch teilweise Unsicherheit am Markt bzw. bei den tätigen Vermittlern. Hintergrund der Einführung der Regelung war das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler und Vermögensanlagerechts aus Dezember 2011. Mit der Aufnahme der Norm in die GewO wird die Regulierung im Rahmen der Finanzaufsicht ausgeweitet. Der Gesetzgeber hat das von Anlegerschutzromantik geprägte Ziel vor Augen die Beratung griffiger für den Anleger zu gestalten und einen umfassenderen Schutz vor Graumarktprodukten zu gewährleisten. Daher gelten ab sofort für Banken und freie Vermittler...

Prospekthaftung auch ohne Prospekt bei prospektfreien Nachrangdarlehen oder Kapitalanlagen - von Dr. jur. Horst Werner

Auch wenn Darlehen mit Nachrang für Finanzdienstleister ohne Prospekt und allein mit der Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c GewO platzierbar sind, entfällt nicht die Prospekthaftung. Deshalb weist Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) darauf hin, dass auch eine prospektfreie Kapitalanlage weder eine Prospekthaftung, noch die Vermittlerhaftung, noch die Beraterhaftung ausschließt. Die Verantwortung des Finanzdienstleisters gegenüber dem Anleger ist wie bei anderen Kapitalanlagen in vollem Umfang gegeben. Die Platzierung und der Vertrieb von festverzinslichen Darlehen mit Rangrücktritts-Abrede bedürfen - anders als die...

Erweiterter Anlegerschutz 2012 durch das Vermögensanlagengesetz u. Ausdehnung der Verjährung – v. Dr. Horst Siegfried Werner

Die neuen Prospektgesetze über Vermögensanlagen vom 01. Juni 2012 und das novellierte Wertpapierprospektgesetz vom 01. Juli 2012 schreiben u.a. Verbesserungen des Anlegerschutzes vor. Verkaufsprospekte über wertpapierfreie Vermögensanlagen und Wertpapierprospekte sind für den Haftungsschutz der Emittenten und spiegelbildlich für den Anlegerschutz weitgehend unerläßlich. Um als Kapitalanleger eine sachgerechte Beteiligungsentscheidung treffen zu können, sollten die Anleger umfassend, verständlich und vollständig über das Beteiligungsunternehmen oder den Fonds und seine ausgegebene Vermögensanlage mit entsprechender Risikobelehrung...

Finanzierungs-Beratungsgespräch mit Dr. Horst Siegfried Werner zur Vorbereitung der bankenfreien Kapitalaufnahme von Unternehmen

Wenn Unternehmer sich vor einem ersten Finanzierungsgespräch mit Dr. Horst Siegfried Werner selbst ausführlicher über die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung informieren wollen, bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) vorab die kostenfreie Übersendung von ausführlichen Ratgeberbroschüren über die BaFin-freie Kapitalbeschaffung, über die kapitalmarktgerechte Verkaufsprospekt- bzw. Wertpapierprospekterstellung, über Vertrieb und Platzierung, über die Finanzkommunikation zur Anwerbung von Anlegern und Investoren bis hin zur Prospekthaftung mit wertvollen und umfassenden Fachinformationen...

Haftung für fehlerhafte Kapitalmarkt- und Anlegerinformationen von Emissionsunternehmen - von Dr. Horst Siegfried Werner

Fehlerhafte und unwahre Kapitalmarkt- und Anlegerinformationen können zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsfolgen auslösen. Sie können zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen und strafrechtlich als Kapitalanlagebetrug gem. § 264 a Strafgesetzbuch betrachtet werden. Beteiligungsangebote von Unternehmen zum Erwerb von Wertpapieren oder Vermögensanlagen unterliegen der Haftungsverantwortung über die bekannte Prospekthaftungspflicht hinaus. Auch außerhalb von Prospekten veröffentlichte Kapitalmarktinformationen unterliegen der "Richtigkeitspflicht" und damit der Verantwortlichkeit des publizierenden Unternehmens....

Die Erfindung des "Selbsthaftungsmodells" - ein Eigentor für Anleger von Emissionsunternehmen

Bei einem öffentlichen Angebot ist das Emissionsunternehmen immer der Prospektverantwortliche, der auch prospekthaftungsrechtlich für Prospektfehler einzustehen hat. Diese Prospektverantwortlichkeit kann auch nicht durch Hinweise auf Dritte ( z. B. die Komplementär-GmbH als Fondsgeschäftsführung, ein Emissionshaus als Initiator, einen Treuhänder oder eine Konzeptgesellschaft etc. ) ausgeschlossen werden. Diese weiteren Beteiligten sind zivilrechtlich "Mit"verantwortliche, die zusammen mit der Emissionsgesellschaft gesamtschuldnerisch haften. Auf eine anderweitige Darstellung über die Verantwortlichkeiten im Prospekt kommt es dabei...

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