Präzedenzfall

Facebook und die Herausgabe von Daten – ein am Ende verlorener Kampf.

Bereits vor einigen Wochen hatten wir über den Fall der Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch einen Richter berichtet. Ein 20 jähriger ist seitdem wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl verurteilt wurden. Er hatte einem Freund mittels einer Facebook-Nachricht Hinweise für einen Einbruch gegeben. Es sollte ein Präzedenzfall werden, doch jetzt hatte er keinen Erfolg, aber ein Urteil gibt es trotzdem. Weder der Richter noch der jetzt verurteile Mann selbst konnten an die Daten herankommen. Der Richter kommentierte das Handeln von Facebook als: "[...] skurril und beinahe schon albern" Facebook hatte dem Richter damals mitgeteilt, dass keiner ihrer Mitarbeiter Zugriff auf die Daten habe und an Facebook Irland verwiesen. Die wiederrum hatten auf die Daten in den USA verwiesen. Aus einem Schreiben von Facebook ging hervor: "Facebook Irland sieht sich durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe der Daten gehindert[...]“...

Christlichen Glauben auszuleben wird in Russland Anlass zur Strafverfolgung

Gorno-Altaisk (Russland) — Am 15. November 2010 wird das Strafverfahren gegen Aleksandr Kalistratov fortgesetzt. Er ist angeklagt, gemäß Art. 282 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation religiösen Hass gesät zu haben. Die Eröffnungsverhandlung fand vom 20. bis 22. Oktober 2010 statt. Die 37 Zeugen, die Kalistratov persönlich kennen, erklärten auf Befragen, er sei ein gesetzestreuer Bürger, der ihren Respekt genieße. Noch niemals sei er dadurch aufgefallen, dass er religiösen Hass geschürt hätte. Sie waren überrascht, dass jemand seine Aktivitäten als „extremistisch“ einstufte — war es doch gerade seiner Tätigkeit und der Literatur von Jehovas Zeugen zu verdanken, dass sich ihr eigenes Leben zum Besseren gewendet hatte. Kalistratov erklärt: „Meine angeblich ‚strafbare‘ Handlung ist einfach ein Ausdruck meines Glaubens.“ Er ergänzte: „Aus der Anklageschrift geht nicht hervor, was ich konkret getan...

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