Fortentwicklung des Meldewesens

Update zu: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Oder wie in 57 Sekunden im Bundestag die Möglichkeit zum Verkauf der Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende beschlossen wurde. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau von den Linken hatte die Abstimmung durchgeführt. Die Vertreter der Opposition stimmten zwar dagegen, behielten das aber offenbar für sich. Ans Licht kam der Skandal ebenfalls nicht etwa durch die Oppositionsparteien, sondern durch Blogger wie Udo Vetter, deren Warnrufe am Samstag auch von Mainstreammedien aufgegriffen wurden. Im Anschluss daran meldeten sich dann auch Politiker wie Gregor Gysi, Renate Künast und Sigmar Gabriel zu Wort und taten so, als ob man sie auf ganz infame Weise übers Ohr gehauen hätte. Für Datenschützer ist das neue Meldegesetz wie für Thilo Weichert vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein “gesetzlicher Wahnsinn”. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat die Regierung...

Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Das am 27.6.2012 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens könnte auch Gesetz zur Rückentwicklung des Datenschutzes heißen. Im nun verabschiedeten Gesetz heißt es: “Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten … zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung … sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.” Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wird also ein Opt-out. Die Datenweitergabe wird damit zum Standard, es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich. Diese schwächere Option wird außerdem durch einen Zusatz im Gesetz noch weiter entwertet. Dieser besagt, der Widerspruch gelte nicht, “wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden”. Genau das ist aber eigentlich immer der Fall, kritisiert die stellvertretende innenpolitische Sprecherin...

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