Angemessenheit

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren. Die 180 Kläger schlossen spätestens im September 2004 mit der Beklagten Gaslieferverträge nach den Sonderabkommen SOA1 und SOA2. Die von der Beklagten vorformulierten Bedingungen für das Sonderabkommen lauten auszugsweise wie folgt (bei Verträgen, die vor 1984 abgeschlossen wurden, haben die Bedingungen einen geringfügig abweichenden Wortlaut): “4. Die Stadtwerke [=...

Wer nach einem Verkehrsunfall einen Gutachter beauftragen darf

Wofür man zum Kfz-Schaden ein Gutachten braucht, wer es in Auftrag geben darf, welchen Anforderungen ein solches Gutachten genügen muss und wie die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars zu beurteilen ist. von Dipl.-Ing. Raimund Enders, Ottobrunn, Über die Frage, wer denn nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen darf, haben sich in den letzten Jahren viele Verbraucher von einigen Versicherern verunsichern lassen. Dabei ist die Antwort ganz einfach und seriöse Versicherer machen keinen Hehl daraus, denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Dazu gehören bei einem Unfallschaden an einem Kfz nicht nur Rechtsanwaltskosten zur Schadenabwicklung mit dem Versicherer, sondern auch die Gutachtenkosten, die erforderlich sind, um den Schaden objektiv festzustellen und zu dokumentieren. Ein solches Gutachten, das alle für den Schaden relevanten Informationen enthalten muss, ist...

Wer nach einem Verkehrsunfall einen Gutachter beauftragen darf

Wofür man zum Kfz-Schaden ein Gutachten braucht, wer es in Auftrag geben darf, welchen Anforderungen ein solches Gutachten genügen muss und wie die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars zu beurteilen ist. von Dipl.-Ing. Raimund Enders, Ottobrunn, Über die Frage, wer denn nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen darf, haben sich in den letzten Jahren viele Verbraucher von einigen Versicherern verunsichern lassen. Dabei ist die Antwort ganz einfach und seriöse Versicherer machen keinen Hehl daraus, denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Dazu gehören bei einem Unfallschaden an einem Kfz nicht nur Rechtsanwaltskosten zur Schadenabwicklung mit dem Versicherer, sondern auch die Gutachtenkosten, die erforderlich sind, um den Schaden objektiv festzustellen und zu dokumentieren. Ein solches Gutachten, das alle für den Schaden relevanten Informationen enthalten muss,...

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