Zentralruf der Autoversicherer

Wer nach einem Verkehrsunfall einen Gutachter beauftragen darf

Wofür man zum Kfz-Schaden ein Gutachten braucht, wer es in Auftrag geben darf, welchen Anforderungen ein solches Gutachten genügen muss und wie die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars zu beurteilen ist. von Dipl.-Ing. Raimund Enders, Ottobrunn, Über die Frage, wer denn nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen darf, haben sich in den letzten Jahren viele Verbraucher von einigen Versicherern verunsichern lassen. Dabei ist die Antwort ganz einfach und seriöse Versicherer machen keinen Hehl daraus, denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Dazu gehören bei einem Unfallschaden an einem Kfz nicht nur Rechtsanwaltskosten zur Schadenabwicklung mit dem Versicherer, sondern auch die Gutachtenkosten, die erforderlich sind, um den Schaden objektiv festzustellen und zu dokumentieren. Ein solches Gutachten, das alle für den Schaden relevanten Informationen enthalten muss, ist...

Surftipp: Schadenregulierung im Internet

Im neuen Service-Center der Autoversicherer unter www.zentralruf.de erhalten Autofahrer wichtige Informationen zur Schadenregulierung nach Unfällen im In- und Ausland. Die Website des Zentralrufs der Autoversicherer bietet viele nützliche Tipps und Downloads, wie z. B. den EU-Unfallbericht für die nächste Urlaubsreise und praktische Checklisten für das richtige Verhalten am Unfallort. Nach dem ersten Schreck bei einem Autounfall ist die unkomplizierte Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten. Deshalb gibt es unter www.zentralruf.de die Möglichkeit, die Anfrage zur gegnerischen Versicherung direkt online zu stellen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt auch telefonisch unter 0180 – 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz) rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr die gegnerische Versicherung. Im Infocenter können verschiedene Formulare und Broschüren rund um die Themen Auto, Panne und Unfall...

Inhalt abgleichen