ohne Stimmrechtsverwässerung

Die Eigenkapital-Bilanzierung, die Eigenkapitalquote und das Mezzanine-Kapital als stimmrechtsloser Eigenkapitalersatz

Der deutsche Mittelstand, mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen leiden seit Jahren an einem chronischen Eigenkapitalmangel. Zusätzlich verstärkt wird die Bedeutung des Eigenkapitals durch Basel III und die Corona-Krise. Viele Unternehmen müssen ihre Kapitalstruktur grundlegend überdenken und dabei der Stärkung des Eigenkapitals besondere Aufmerksamkeit schenken. Das vorliegende Werk "Eigenkapitalfinanzierung", ursprünglich erschienen im Bank-Verlag Medien, Köln, 220 Seiten, von Dr. jur. Horst S. Werner, Bilanz- und Kapitalmarktexperte ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), vermittelt detailliert die Bedeutung und Funktion des Eigenkapitals im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtfinanzierung sowie die Bedingungen, Möglichkeiten und Voraussetzungen bewährter Instrumente der Eigenkapitalstärkung. Neben der Beteiligungsfinanzierung über Vollgesellschaftsanteile behandelt es eingehend die für den Mittelstand besonders interessante...

Mitarbeiterbeteiligung ohne Stimmrecht durch direkte Lohnzuzahlungen, durch Lohnumwandlung oder durch Einbehalt von Lohnteilen

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( Lohnumwandlung ) verbessern, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde schon früher in Deutschland jahrelang steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung...

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