keine Stimmrechte

Mitarbeiterbeteiligung ohne Stimmrecht durch direkte Lohnzuzahlungen, durch Lohnumwandlung oder durch Einbehalt von Lohnteilen

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( Lohnumwandlung ) verbessern, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde schon früher in Deutschland jahrelang steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung...

Inhalt abgleichen